Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Zustimmung zu gutschweizerischen Kompromissen – FDP Aargau beschliesst Ja-Parolen zu OECD-Mindeststeuer und Klimaschutzgesetz

Mit der OECD-Mindestbesteuerung und dem Klimaschutzgesetz gelangen am 18. Juni 2023 zwei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung, deren Umsetzung aus liberaler Sicht definitiv keine Wunschszenarien sind. Mit den vom Parlament verabschiedeten Vorschlägen wurden sowohl in der Firmenbesteuerung wie auch beim Klimaschutz Kompromisslösungen gefunden, welche die FDP mittragen kann. Der Parteitag der FDP Aargau vom 4. April 2023 in Wohlen fasste zu beiden Vorlagen die Ja-Parole. Zum Covid-Gesetz hatte die Geschäftsleitung der Partei bereits im März die Ja-Parole gefasst. Die drei kantonalen Vorlagen Ombudsgesetz, Verdichtung des S-Bahn-Angebots im oberen Fricktal sowie die Klimaschutzinitiative lehnt die FDP aus triftigen Gründen ab, ebenfalls gemäss Beschluss der Geschäftsleitung.

Ständerat Thierry Burkart, Präsident der FDP Schweiz, legte am Parteitag im kontradiktorischen Gespräch mit Nationalrat und SP-Co-Präsident Cédric Wermuth dar, weshalb die OECD-Mindeststeuer-Vorlage der richtige Weg in Sachen Besteuerung von Grossunternehmen ist. Die Vorgabe einer minimalen Steuer von 15 Prozent für Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro ist international festgelegt und für die Schweiz bindend. Mit der Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer wird sichergestellt, dass die zusätzlichen Steuergelder in der Schweiz bleiben und nicht ins Ausland abfliessen, wie es sonst der Fall wäre. Diese Regelung sei fair und schaffe Rechtssicherheit für die Unternehmen, betonte Ständerat Burkart. Die FDP-Mitglieder folgten seiner Argumentation und beschlossen mit 66 Ja zu 1 Nein die Ja-Parole.

Klimaschutzgesetz: Pragmatisches Bekenntnis zu internationalen Klimazielen

Das Klimaschutzgesetz sei keine Wunschlösung, führte Nationalrat Matthias Samuel Jauslin aus, jedoch sei es ein machbarer Kompromiss und die richtige Antwort auf die Gletscherinitiative, die sehr weitgehende und nicht mit dem liberalen Verständnis zu vereinbarende Forderungen stelle. Mit dem Gesetz übernehme die Schweiz Verantwortung und formuliere konkrete Ziele bis 2050, so Nationalrat Jauslin. Dank diesem pragmatischen Gegenvorschlag könne ohne neue Verbote und Abgaben ein effektiver Klimaschutz betrieben werden. Der Parteitag unterstützte diese Argumentation mehrheitlich und beschloss mit 50 zustimmenden gegen 19 ablehnende Stimmen auch hier die Ja-Parole.

Verhältnismässigkeiten wahren: Dreimal Nein bei den kantonalen Vorlagen

Bei den kantonalen Vorlagen empfiehlt die FDP Aargau gemäss Beschluss der Geschäftsleitung bei allen drei Abstimmungen ein Nein. Grossrat Gabriel Lüthy legte dar, dass die von einer Mehrheit des Grossen Rates beschlossene Schaffung einer kantonalen Ombudsstelle nichts als ein zahnloser, teurer und bürokratischer Verwaltungstiger ist. Die FDP hatte die Idee seit jeher bekämpft und auch im Grossen Rat abgelehnt. Damit das Volk das letzte Wort hat, wurde von der freisinnigen Fraktion das Behördenreferendum ergriffen.

Auch die Verdichtung des Bahnangebots zwischen Stein-Säckingen und Laufenburg lehnen FDP-Fraktion und Geschäftsleitung ab. Auch hier hat die FDP-Fraktion im Grossen Rat das Behördenreferendum ergriffen, wie Grossrat Stefan Huwyler ausführte. Bessere ÖV-Anbindungen im oberen Fricktal sind notwendig und werden von der FDP unterstützt, so auch das vom Grossen Rat einstimmig beschlossene Buskonzept. Der aufgrund eines Einzelantrags vom Grossen Rat gegen den Willen von Regierungsrat und Verkehrskommission beschlossene Ausbau der S-Bahn steht jedoch in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Eine Investition von 61 Millionen Franken und Betriebskosten von jährlich mindestens 2 Millionen Franken für ein Passagieraufkommen von ca. 1500 Personen kann und darf sich der Kanton Aargau nicht leisten, denn allein für 2023 weist das Kantonsbudget ein Defizit von 300 Millionen Franken auf.

Die dritte kantonale Abstimmungsvorlage, die Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative!» aus dem links-grünen Lager will jährlich mindestens 3 Prozent sämtlicher Gebäude im Kanton mit Fördergeldern energetisch sanieren. Grossrat Adrian Meier betonte am Parteitag, dass die Initiative handwerklich schlecht gemacht sei, da die formulierten Ziele gar nicht überprüfbar seien. Hinzu kommt die hohe Belastung des Staatshaushaltes bei einer Annahme der Initiative. Für die Geschäftsleitung der FDP ist wie für den Grossen Rat und den Regierungsrat klar, dass es hierfür nur eine Antwort gibt: Ein Nein an der Urne.

 

Weitere Auskünfte: 
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 062 824 54 21