Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Lukas Pfisterer kandidiert als Grossratsvizepräsident 2 – FDP-Fraktion erfreut über einstimmige Nomination

Grossrat Lukas Pfisterer, Präsident der FDP Aargau, kandidiert im Amtsjahr 2021 als Vizepräsident 2 des Grossen Rates. Das Ratsbüro hat ihn am Dienstagabend gemeinsam mit Pascal Furer (SVP, Kandidat Grossratspräsidium) und Elisabeth Burgener (SP, Kandidatin Vizepräsidium 1) einstimmig nominiert. Die FDP-Fraktion ist sehr erfreut über die Nomination von Lukas Pfisterer und ist überzeugt, dass er mit seiner grossen politischen Erfahrung und seinem Know-how in der Ratsleitung hervorragende Arbeit leisten wird.  

Der Aarauer Lukas Pfisterer, Jahrgang 1973, ist beruflich als selbständiger Rechtsanwalt tätig und seit 2013 Mitglied des Grossen Rates. Er bringt reiche politische Erfahrungen mit. Zuerst präsidierte er die Jungfreisinnigen Aarau, dann von 2002 bis 2004 die Jungfreisinnigen Aargau. In Aarau amtete er als Einwohnerrat und während drei Amtsperioden (2005-2017) als Stadtrat. Seit 2017 ist Lukas Pfisterer Präsident der FDP-Kantonalpartei. Dieses Amt wird er im Fall einer Wahl als Vizepräsident 2 des Grossen Rates im Verlauf des kommenden Jahres zur Verfügung stellen. Lukas Pfisterer ist verheiratet und engagierter Familienvater.

Die neue FDP-Fraktion für die Legislatur 2021/24 hat Lukas Pfisterer an ihrer konstituierenden Sitzung Ende Oktober einstimmig für das Vizepräsidium 2 des Grossen Rates nominiert und nimmt sehr erfreut zur Kenntnis, dass diese Nomination nun vom Büro des Grossen Rates bestätigt wurde.

 

Lukas Pfisterer, Grossrat, Kandidat Grossratsvizepräsidium 2:
«Ich freue mich sehr über die Nominationen. Gerne werde ich für unseren Kanton Aargau in der Ratsleitung mitwirken.»
 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin:
«Ich gratuliere Lukas Pfisterer zur einstimmigen Nomination und freue mich sehr darüber. Er wird die neue Rolle mit Bravour erfüllen und dem Parlament ein würdiger zweiter Vizepräsident sein.»

 

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Kandidat Grossratsvizepräsidium 2, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78