Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Eliminierung von Fehlanreizen durch Finanzierung aus einer Hand - FDP Aargau begrüsst Stossrichtung des Entwurfs zur Revision Betreuungsgesetz

Die FDP.Die Liberalen Aargau unterstützt die vom Regierungsrat in der Anhörung vorgeschlagenen Änderungen des Betreuungsgesetzes und das Bestreben, dass stationäre und ambulante Leistungen künftig über das Betreuungsgesetz angeboten und auf gleiche Weise finanziert werden. Zentral ist aus Sicht der FDP die Eliminierung von Fehlanreizen bei gleichzeitiger angemessener Berücksichtigung des jeweiligen Einzelschicksals. Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Regelung der kantonsseitigen Finanzierung müssen im weiteren Prozess noch im Detail analysiert und optimiert werden.

Mit dem der Umsetzung des Entwicklungsschwerpunkt EP315 E005 wird mittels des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) des Kantons Aargau das Kostenwachstum bei Leistungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen gebremst, ohne dabei deren Betreuung einzuschränken. So sollen Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen künftig die Möglichkeit haben, mittels gezielt auf den Bedarf ausgerichteter ambulanter Leistungen selbstbestimmt ausserhalb von Einrichtungen zu wohnen und am gesellschaftlichen Alltag teilzuhaben. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sollen dagegen möglichst in der Familie aufwachsen und nicht fremdplatziert werden. Die FDP unterstützt diese Weiterentwicklung des Systems, die auf der Umsetzung eines überparteilichen, von der FDP angeführten Postulats (15.217) im Grossen Rat basiert. 

Lastenverschiebung: kritische Überarbeitung erforderlich

Die Gemeinden werden gemäss der neuen Regelung finanziell um rund 2,1 Millionen Franken entlastet, da Pflegeplatzierungen und aufsuchende Familienarbeit durch den Kanton finanziert werden. Für den Kanton entstehen Mehrausgaben in derselben Höhe, die über den Lastenausgleich ausgeglichen werden sollen. «Die detaillierten Mechanismen müssen im Grossen Rat noch kritisch betrachtet und diskutiert werden.», hält Grossrätin Christine Keller, Ressortleiterin Bildung, Kultur und Sport, ab.

Zuständigkeiten klar regeln

Des Weiteren ist die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden klar zu definieren. Die Gemeinden sind gemäss Pflegekinderverordnung PAVO für die Aufsicht der Pflegefamilien zuständig. Hier müssen klare Schnittstellen mit dem Kanton vereinbart und institutionalisiert werden, damit die Zusammenarbeit mit den Familienplatzierungsorganisationen (FPO) finanziell und organisatorisch reibungslos verläuft.

Die FDP ist einverstanden und begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. «Bei all den finanziellen und strukturellen Diskussionen ist für die FDP letztlich entscheidend, dass im Einzelfall für die Betroffenen die passende Lösung gefunden wird», schliesst Lukas Pfisterer, Grossrat und Parteipräsident, ab.

 


Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91