Die FDP Aargau (ebenso wie die FDP Schweiz) bekennt sich zu den Zielen des Pariser Abkommens, das die globale Erwärmung mittels Reduktion der Treibhausgasausstosse eindämmen will. Der von der Fachkommission UBV ausgearbeitete Verfassungsartikel im Sinn einer strategischen Leitlinie für den Kanton Aargau ist hierfür der richtige Ansatz.
Politische Umsetzungsmassnahmen gehören nicht in die Verfassung
Hingegen gehören Förderaufträge, allfällige Verbote oder sonstige konkrete Umsetzungsmassnahmen nicht in die Verfassung, sondern können allenfalls in die Gesetzgebung einfliessen. Diese Diskussionen müssen separat geführt werden.
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung:
«Der vorgeschlagene Verfassungsartikel ist eine zweckmässige Lösung, das Bekenntnis des Kantons Aargau zu den Pariser Klimazielen abzubilden. Die FDP unterstützt deshalb den Antrag der Grossratskommission UBV. Hingegen wäre ein überladener Artikel mit Umsetzungsmassnahmen auf Verfassungsstufe artfremd.»
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin:
«Ein Verfassungsartikel rettet zwar nicht das Klima, aber er verleiht dem Klimaschutz das notwendige Gewicht einer bedeutsamen Aufgabe unserer Zeit. Es liegt in unserer Verantwortung, den künftigen Generationen gut erhaltene Lebensgrundlagen zu sichern. Die Massnahmen haben sich am Grundsatz der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit zu orientieren.»
Weitere Auskünfte:
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Bau, Verkehr, Umwelt, Energie und Raumordnung, Tel. 078 605 61 51
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78