Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP Aargau anerkennt Handlungsbedarf beim Lohnsystem der Lehrpersonen – Umsetzungsmöglichkeiten müssen im Parlament vertieft geprüft werden

Die FDP.Die Liberalen Aargau geht mit dem Regierungsrat einig, dass bei den Löhnen für die Lehrpersonen im Kanton Aargau Anpassungen angezeigt sind. Die Anhörungsvorlage ist hierfür eine geeignete Diskussionsbasis. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise bzw. deren heute nicht absehbaren wirtschaftlichen Folgen erwartet die FDP Aargau vom Regierungsrat zugleich eine Gesamtbeurteilung der finanziellen Auswirkungen auf sämtliche Aufgabenbereiche und Projekte. Erst dann wird der Handlungsspielraum für die anstehenden Vorhaben ersichtlich. Zudem sind Priorisierungen innerhalb des Projektes unumgänglich.       

 

 

Die unterschiedlichen Lohnspektren zwischen Verwaltung und Lehrpersonen veranschaulichen deutlich, dass deren Vergleichbarkeit schwer zu bewerkstelligen ist. Die Wichtigkeit der Parallelität ist in der Anhörungsvorlage zwar hervorgehoben, jedoch nicht vollzogen. Faktoren wie Arbeitsplatzsicherheit oder garantierte Lohnentwicklung sind – im Gegensatz zum Lehrerberuf – weder in der Verwaltung noch in der Privatwirtschaft anzutreffen. Der Entwurf enthält gute Ansätze wie die verstärkte Berücksichtigung der Berufserfahrung im Vergleich zum Lebensalter oder den steileren Anstieg der Lohnkurve zu Beginn und das Abflachen gegen Ende einer Lehrer/innen-Laufbahn. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Kantonen gestärkt.

Vertieft zu prüfen gilt es, auf welche Art wichtige Komponenten wie «Sozialkompetenz» oder «Umsetzung von Zielvereinbarungen aus Mitarbeitergespräch» lohnrelevant ins System fliessen können. Hierfür müssen die «berufsrelevanten» Tätigkeiten verbindlich und abschliessend definiert werden. Eine Weltreise etwa, wie im Anhörungsbericht als Beispiel aufgeführt, darf nicht ernsthaft als berufsrelevante Erfahrung gelten. Die berufsrelevante Erfahrung, muss zwingend eine Relevanz und einen Bezug zum Beruf aufweisen.

Grossrätin Sabina Freiermuth, Fraktionspräsidentin und Mitglied der Kommission BKS:
«Die Attraktivität des Lehrberufs hängt auch – aber nicht nur – vom Lohnsystem ab. Ebenso dazu gehören andere Anstellungsbedingungen wie beispielsweise die zunehmende Zerstückelung der Pensen und die hohe Kadenz an Reformen. Auch in diesen Bereichen sind Überlegungen anzustellen, wie die Berufsattraktivität wieder gesteigert werden kann.»

Grossrat Gabriel Lüthy, Leiter Ressort Finanzen und Ressourcen:
«Die Corona-Krise prägt die politische Diskussion derzeit in sehr starkem Ausmass. Verlässliche Prognosen sind kaum möglich, ausser dass grosse strukturelle und finanzielle Herausforderungen auf den Kanton zukommen. Die FDP erwartet vom Regierungsrat, dass er dem Grossen Rat eine den dannzumal bekannten finanziellen Möglichkeiten des Kantons angepasste Vorlage unterbreitet.»

Grossrat Lukas Pfisterer, Parteipräsident:
«Die FDP fordert das Departement BKS auf, aufgrund der besonderen Situation Priorisierungen vorzunehmen. Insbesondere ist aufzuzeigen, bei welchen Funktionen der Handlungsbedarf am dringendsten ist. Unter den gegebenen Umständen ist die Einführung in mehreren Schritten zu prüfen.»

 

Für weitere Auskünfte:
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen, Tel. 079 823 05 42
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91