Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Volk soll letztes Wort bei Bewilligungspflicht für Blitzer haben – FDP-Grossratsfraktion unterstützt Volksinitiative der Jungfreisinnigen

Der Grosse Rat hat an seiner letzten Sitzung im 2023 eine kantonale Bewilligungspflicht für stationäre Blitzer an Kantonsstrassen abgelehnt, entgegen der Empfehlung des Regierungsrats. Eine knappe Mehrheit des Parlamentes gewichtete die Gemeindeautonomie höher als die Gewährleistung einer optimalen Verkehrssicherheit mit glaubwürdigen Massnahmen. Die FDP-Fraktion hatte sich im ganzen Gesetzgebungsprozess für eine kantonale Bewilligungspflicht eingesetzt und bedauert den Entscheid des Grossen Rates. Die freisinnige Fraktion unterstützt deshalb grossmehrheitlich die Volksinitiative der Jungfreisinnigen, die eine Bewilligungspflicht mittels Volksabstimmung in das Polizeigesetz aufnehmen möchte.

Der bisher einzige stationäre Blitzer im Kanton Aargau trägt nachweislich nichts zur Verkehrssicherheit bei, sondern dient vor allem der Aufbesserung der Stadtfinanzen von Baden. Dies schadet der Glaubwürdigkeit von Verkehrssicherheitsmassnahmen und ist reine Abzocke der Strassenbenützer. Bedauerlicherweise unterstützt eine knappe Mehrheit des Grossen Rates diese scheinheilige Politik, weil die Mitte-Fraktion ihre Meinung geändert hat.

Abstimmung bringt Klarheit

Die FDP-Fraktion dankt den Jungfreisinnigen Aargau für die Ergreifung einer Volksinitiative zur Blitzer-Bewilligungspflicht und unterstützt sie grossmehrheitlich. Die Aargauerinnen und Aargauer sollen in einer Volksabstimmung abschliessend entscheiden, ob Gemeindeautonomie mit möglichen fiskalischen Eigeninteressen oder die kantonale Strategie für Verkehrssicherheit als wichtiger erachtet wird.

 

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:

«Die FDP-Fraktion unterstützt die Jungfreisinnigen bei ihrer Blitzer-Initiative. Die beiden von der FDP im Jahr 2023 initiierten Referenden haben gezeigt, dass es wichtig ist, dem Volk in gewissen Fragen den abschliessenden Entscheid zu überlassen. In beiden Fällen wurden Entscheide des Grossen Rates korrigiert. Dank der Volksinitiative der Jungfreisinnigen hätten die Aargauerinnen und Aargauer die Möglichkeit, in dieser umstrittenen Frage abschliessend zu entscheiden.»

 



Weitere Auskünfte:
Silvan Hilfiker Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78