Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Versand fehlerhafte Wahlzettelgarnituren – FDP und SP Aargau verlangen aktive Massnahmen zur Korrektur

Die Staatskanzlei des Kantons Aargau hat heute mitgeteilt, dass in der Stadt Laufenburg sowie im Bezirk Zofingen fehlerhafte Wahlzettelgarnituren für die Grossratswahlen vom 18. Oktober 2020 zugestellt worden sind. FDP Aargau und SP Aargau erwarten von der Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, dass die Korrektur dieses Fehlers umgehend proaktiv angegangen wird. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die möglicherweise eine fehlerhafte Wahlzettelgarnitur erhalten haben, sind umgehend mit einem Informationsschreiben zu bedienen. Idealerweise ist diesem Schreiben eine korrekte Wahlzettelgarnitur beizulegen. Die Durchführung von fairen Wahlen mit Chancengleichheit für alle teilnehmenden Parteien und Gruppierungen ist von höchster Wichtigkeit für eine funktionierende und glaubwürdige Demokratie. Die Korrektur des Fehlers ist aus Sicht von FDP und SP eindeutig eine Bringschuld der Behörden. Ein blosser Hinweis oder eine Meldung in den Medien (Zeitung, Fernsehen, Soziale Medien, etc.), dass korrekte Wahlzettelgarnituren durch die betroffenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden können, reicht nicht aus. Damit werden nicht alle Stimmberechtigten erreicht. Dass einzelne Stimmberechtigte allenfalls zwei Garnituren erhalten, ist aus demokratischer Sicht unproblematisch, da letztlich pro stimmberechtige Person nur eine Liste eingereicht werden kann.

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Präsident FDP Aargau, Tel. 076 468 49 91
Gabriela Suter, Nationalrätin, Präsidentin SP Aargau, Tel. 076 432 40 27