Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Verhältnismässige Lösung für Eigenheimbesitzer und Steuerzahler als Ziel – FDP Aargau einverstanden mit Revision Schätzungswesen; «Aargau-Finish» ist zu vermeiden

Mit dem heute präsentierten Vorschlag zur Anpassung der steuerlichen Liegenschaftsbewertung wählt der Regierungsrat einen pragmatischen Ansatz. Die FDP akzeptiert die unumgängliche Umsetzung von Bundesrecht. Die FDP wird sich für eine Festlegung des Eigenmietwerts bei 60 Prozent des Markwerts einsetzen, gemäss Vorschlag des Regierungsrats. Die zusätzlichen Steuereinnahmen für den Kanton in der Höhe von rund 60 Millionen Franken sind zu kompensieren und an diejenigen zurückzuführen, die einer steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt sind. Unter dem Strich dürfen für den Kanton nicht Mehreinnahmen resultieren. Bei der Umsetzung muss aus freisinniger Sicht ein marktbasiertes Schätzungsverfahren geprüft werden. Die Schaffung eines Bürokratiemonsters ist zwingend zu vermeiden.

Eine Anpassung bei der Liegenschaftsbewertung im Kanton Aargau ist aufgrund des übergeordneten Bundesrechtes unumgänglich. Die Stossrichtung des Regierungsrats bei der Gesetzesrevision stimmt im Grundsatz. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass das angepasste Steuersystem für die Steuerzahlenden transparent und nachvollziehbar bleibt, ansonsten schwindet die Glaubwürdigkeit.

 

Zusätzliche Einnahmen kompensieren

Die durch die Gesetzesanpassung entstehenden beträchtlichen Mehreinnahmen bei den Steuern sind an die mehr belasteten Steuerpflichtigen mittels andersweitigen Entlastungen zurückzuführen. Der Kanton braucht keine Mehreinnahmen in diesem Bereich. Der Aargau muss als Wohn- und Wirtschaftskanton attraktiv bleiben. Die FDP fordert den Regierungsrat auf, dies hinsichtlich der Gesetzesvorlage zu berücksichtigen. Auch erwartet die FDP genauere Angaben darüber, welche Gruppen von Steuerzahlenden (Einkommens- und Vermögensklassen) von der Vorlage wie stark betroffen sind.

 

Unnötige Bürokratie vermeiden

Aus der Anhörungsvorlage geht nicht hervor, was der Aufbau der notwendigen neuen IT-System im Detail kostet. Hier erwartet die FDP genauere Informationen hinsichtlich der Gesetzesberatung. Des Weiteren ist aufzuzeigen, wie der Kanton die Synergien innerhalb der Verwaltung wie auch mit externen Partnern wie etwa der Aargauischen Gebäudeversicherung plant. Zudem ist darzulegen, ob der entsprechende Datenaustausch auf heutiger Rechtsgrundlage überhaupt möglich ist. Gemäss den Darstellungen in der Botschaft schneidet das vom Regierungsrat vorgeschlagene «System A» hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Vereinfachungspotenzial von allen betrachteten Systemen am schlechtesten ab. Die Mehrheit der Nachbarkantone wendet das «System B» mit deutlich besseren Werten in diesen beiden Kategorien an. Es ist in der Botschaft an den Grossen Rat detailliert aufzuzeigen, weshalb für den Aargau das vorgeschlagene und nicht ein anderes System gewählt werden soll.

 

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz:

«Die vorgeschlagene Revision der steuerlichen Liegenschaftsbewertung ist mit Blick auf die Bundesgesetzgebung pragmatisch ausgefallen. Wir werden seitens FDP in der Beratung darauf achten, dass die Bundesvorgaben erfüllt, aber nicht übererfüllt werden. Eine übermässige Belastung der Steuerzahlenden und eine unnötige Aufblähung der Verwaltung müssen vermieden werden.»

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:

«Mit der Anpassung des Schätzungswesen steigen die Steuereinnahmen im Kanton Aargau deutlich an. Diese Mehreinnahmen sind mittels andersweitiger Entlastungen zielgerichtet an die zusätzlich belasteten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückzuführen. Die FDP-Fraktion prüft auch einen dahingehenden parlamentarischen Vorstoss. Der Aargau muss steuerlich attraktiv bleiben!»

 

Weitere Auskünfte:
Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 079 823 05 42
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32 78