Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Unternehmen unbürokratisch unterstützen – Pandemie gezielt weiter bekämpfen; FDP begrüsst Beschlüsse zu Härtefallmassnahmen und Pandemieeindämmung

Die FDP Aargau begrüsst den heute kommunizierten Entscheid des Regierungsrats zum Verzicht auf Rückforderungen von Härtefallbeiträgen bei Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken. Die Pandemiesituation bleibt schwierig und die Entwicklung schwer vorhersehbar. Eine Entlastung der Unternehmen als Rückgrat der Gesellschaft ist deshalb richtig und schafft Planungssicherheit. Zugleich ist situativ darauf zu achten, dass nicht Unternehmen aufgrund eines starren Schwellenwertes beim Umsatz unverschuldet in Schwierigkeiten geraten. Ebenfalls unterstützt die FDP die neuen Schutzmassnahmen zur Pandemiebekämpfung, sie sind verhältnismässig und zielführend.

Der Ansatz des Regierungsrats ist pragmatisch: Unternehmen mit weniger als 5 Millionen Franken Umsatz müssen auch bei einem Gewinn im 2021 keine Gelder zurückzahlen, die sie als Härtefall-Unterstützung zur Bewältigung der Corona-Krise erhalten haben. Der Kanton verzichtet damit auf gewisse finanzielle Mittel, die er gemäss der Sonderverordnung 2 zur Covid-19-Pandemie hätte zurückfordern können.

Unternehmen stärken – im Sinne des Gemeinwohls

Die FDP unterstützt diesen Ansatz in der Überzeugung, dass damit unbürokratisch den Unternehmen bei der weiteren Krisenbewältigung geholfen werden kann, man denke hier an die besonders gebeutelten Klein- und Gastrobetriebe und weitere stark Betroffene. Mittel- bis langfristig wird sich dies in Form von nicht abgebauten oder sogar neuen Arbeitsplätzen sowie von Steuersubstrat auszahlen, zum Wohl von Gesellschaft und Wirtschaft im Kanton Aargau.

Unternehmensstrukturen beachten – umsatzstärkere Unternehmen nicht benachteiligen

Zugleich warnt die FDP vor einer zu starren Auslegung der Grenze von 5 Millionen Franken Umsatz. Die Umsatzzahl allein sagt bedingt etwas aus über die Gewinnstruktur eines Unternehmens. In Branchen mit hohen Margen können auch Unternehmen mit verhältnismässig kleinen Umsätzen relativ hohe Margen erzielen. Umgekehrt gilt es jene Unternehmen nicht zu vergessen, die hohe Umsätze erzielen, jedoch aufgrund des Preisdrucks nur (sehr) kleine Margen. Für diese Unternehmen gilt es ebenfalls pragmatische Lösungen im Sinne der gesamten Volkswirtschaft zu finden.

Angemessene Schutzmassnahmen des Regierungsrats

Die aktuelle Entwicklung der Pandemie gibt zu Sorgen Anlass. Es ist zentral, dass für den weiteren Verlauf Massnahmenpläne zur Stärkung der Wirtschaft bei der weiteren Krisenbewältigung vorliegen. Oberstes Ziel muss in diesem Zusammenhang sein, dass möglichst viele Branchen ihre Tätigkeit im Rahmen der Möglichkeiten weiterführen können. Dies selbstverständlich immer unter Einhaltung aller notwendigen Schutzkonzepte. Die Stilllegung von Branchenzweigen hat gesellschaftlich und volkswirtschaftlich verheerende Folgen und ist wenn immer möglich zu vermeiden. Die FDP begrüsst zudem Massnahmen, mit denen man eine Überlastung der Spitäler vermeiden und so die Gesundheitsversorgung für die Aargauer Bevölkerung weiterhin sicherstellen kann.

 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin:
«Der Entscheid des Regierungsrats ist pragmatisch und schafft Planungssicherheit. Gleichzeitig ist es nun entscheidend, vorwärts zu schauen und sich in der erneut schwierigen Situation bestmöglich zu arrangieren. Ein Lockdown unserer Wirtschaft, auch ein teilweiser, muss unbedingt verhindert werden. Die präsentierten Massnahmen des Regierungsrats sind verhältnismässig und werden von der FDP unterstützt.»

 

Weitere Auskünfte:
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78