Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Unnötige Regulierungen vermeiden – Anreize verbessern; FDP Aargau sieht noch Optimierungspotenzial bei abgespecktem Energiegesetz

Die FDP Aargau anerkennt die Bemühungen des Regierungsrats bei der Neuauflage des kantonalen Energiegesetzes. Im Gegensatz zur Vorlage, die vor zwei Jahren an der Urne gescheitert ist, präsentiert sich der neue Vorschlag abgespeckt. Der Verzicht auf die Eigenstromproduktion bei Neubauten ist ein richtiger Schritt. Die massive Teuerung und die stark steigenden Energie- und Strompreise haben die Herausforderungen im Energiebereich in den letzten Wochen und Monaten zusätzlich vergrössert. Dem gilt es Rechnung zu tragen, die Anreize zu verbessern und unnötige Regulierungen zu vermeiden bzw. abzubauen. Verschiedene Details sind in der Anhörungsvorlage noch zu offen formuliert. Die FDP erwartet zusammen mit der Botschaft zuhanden des Grossen Rates klarere Informationen und als Beilage den Entwurf der geplanten Verordnung zum Energiegesetz.

Die Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und der besonderen Umstände wie Klima, Verschattung oder Quartiersituationen bei Neu- und Erweiterungsbauten führt zu vermehrtem Kontrollaufwand bei Gemeinden und Kanton. Die FDP fordert den Regierungsrat eindringlich auf, hier Augenmass zu bewahren und die Schaffung neuer Bürokratiemonster mit allen Mitteln zu verhindern. Stattdessen sollen Anreize vermehrt gefördert werden – etwa mit der Verbesserung der steuerlichen Abzugsfähigkeit bei der Installation von Photovoltaikanlagen, wie es die FDP-Fraktion bereits im vergangenen Frühling in einem Postulat gefordert hat.

Unnötige Vorschriften vermeiden
Überflüssige Regulierungen lehnt die FDP konsequent ab: Im bestehenden Energiegesetz ist der Einbau von rein elektrischen Wassererwärmern bereits seit 2012, d.h. seit über 10 Jahren, verboten. Bei einer Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren steigen die letzten rein elektrisch betriebenen Wassererwärmer innerhalb der nächsten 10 Jahre aus. Die angedachte Sanierungspflicht innerhalb der nächsten 15 Jahre führt deshalb zu einem unnötigen, bürokratischen Leerlauf und einem enormen Kontrollaufwand bei den Gemeinden. Im Weiteren wehrt sich die FDP auch gegen die Bestimmung zur Pflicht einer Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik, da die steigenden Strompreise in der Wirtschaft automatisch zu Effizienzüberlegungen und entsprechenden Investitionen führen. Erstens führt eine gesetzliche Bestimmung dazu, dass der Staat definiert, was eine «Betriebsoptimierung» ist und zweitens führt die Regelung zu einem grossen Kontrollaufwand bei der öffentlichen Hand.

Härtefallklausel wird begrüsst
Die FDP Aargau unterstützt die geplante Härtefallklausel. Wenn der Staat kostenpflichtige Vorschriften erlässt und in die Eigentumsfreiheit eingreift, ist es das Mindeste, dass eine Härtefallregelung zur Anwendung kommt. Das Ziel muss eine einfache und unkomplizierte Umsetzung sein, wie sie beispielsweise bei den Zuschüssen für die Kosten der externen Kinderbetreuung gehandhabt wird.
 

Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung:
«Der Regierungsrat hat die Lehren aus der Abstimmungsniederlage vor zwei Jahren gezogen und präsentiert nun eine abgespeckte Vorlage. Jedoch sind einige Details unklar und bedürfen der Klärung. Für die FDP ist klar: Unnötige Vorschriften sollen vermieden, stattdessen sollen gezielte Anreize für die Produktion erneuerbarer Energien gesetzt werden.»

→ Vollständige Anhörungsantwort (Fragebogen) der FDP Aargau
 

Weitere Auskünfte:
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Bau, Verkehr, Umwelt, Energie und Raumordnung, Tel. 078 605 61 51
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78