Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Umstellung der Berechnungsart der Verkehrssteuer ist sinnvoll – FDP verlangt ertragsneutrale Umsetzung und Verzicht auf unnötige Quersubventionierungen

Die FDP Aargau begrüsst die Umstellung der Berechnungsart der Verkehrssteuern auf eine neuen Schlüssel, bei dem Gesamtgewicht und Normleistung je zur Hälfte zum Tragen kommen. Für die FDP ist eine ertragsneutrale Umsetzung des neuen Verkehrssteuergesetzes zwingend, alles andere würden der viele Jahre pendenten und sich nun im parlamentarischen Prozess befindenden Revision des Gebührenrechts zuwiderlaufen. Einer Quersubventionierung neuer Antriebsarten – «Ökologisierung» genannt – mit dauerhaften Zuschlägen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren steht die FDP kritisch gegenüber.

Die neue Formel, bei der das Gesamtgewicht und die Normleistung bei der Berechnung der Besteuerung je zu 50 Prozent gewichtet werden, wird von der FDP Aargau als pragmatischer Ansatz begrüsst. Auch die Korrekturfaktoren, die bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben eingerechnet werden, sind sinnvoll und fachlich begründet. Die neue Besteuerung von Wohnmotorwagen ab 3,5 Tonnen, Gesellschaftswagen und gewerblichen Motorfahrzeugen nach dem Gesamtgewicht ist für die FDP ebenfalls nachvollziehbar. Die angekündigte «ertragsneutrale» Umsetzung innerhalb der einzelnen Fahrzeugkategorien ist zwingend umzusetzen. Mehrerträge bei der Verkehrssteuer würden der aktuell laufenden Revision des Gebührenrechts diametral zuwiderlaufen.

Keine unnötige Quersubventionierung

Den im Anhörungsbericht «Ökologisierung» genannten Mechano einer Tariferhöhung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugunsten einer Entlastung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beurteilt die FDP aus mehreren Gründen kritisch und lehnt sie in der vorliegenden Form ab. So ist die Ökologisierung des Fahrzeugbestandes schweizweit bereits in vollem Gang, eine zusätzliche staatliche Förderung ist überflüssig. Angesichts der bereits existierenden Befreiung der Elektro-Fahrzeuge sind die neuen Antriebsarten ohnehin bereits im Vorteil. Ordnungspolitisch besonders stossend ist der Umstand, dass die Rabatte für alternative Antriebe befristet gelten, die Zuschläge für deren Finanzierung jedoch unbefristet weiterlaufen sollen. Sollte der Regierungsrat dennoch am vorgeschlagenen System festhalten wollen, verlangt die FDP eine wesentliche Kürzung dieses Förderungsmodus, beispielsweise auf gesamthaft drei Jahre.
 

Weitere Auskünfte:

Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Tel. 078 605 61 51