Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Standortattraktivität gezielt weiter erhöhen: FDP Aargau unterstützt Stossrichtung der Steuerstrategie des Regierungsrats

Der Aargau als Standortkanton steht vor grösseren Herausforderungen. Das Abrutschen im CS-Ranking zeigt, dass proaktives Handeln zur Stärkung der Standortattraktivität notwendig ist. Hierfür braucht es Planungsgrundlagen. Mit der Steuerstrategie hat der Regierungsrat den Vorschlag für eine entsprechende Leitlinie vorgelegt. Die FDP Aargau begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Strategie. Der Fokus muss eine laufende Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons sein. Wenn der Aargau ein attraktiver Wohnort und ein führender Wirtschaftsstandort sein will, muss er in attraktive Rahmenbedingungen investieren, Innovationen ermöglichen und seine Standortvorteile noch besser ausspielen.

Mit der Steuerstrategie hat der Aargauer Regierungsrat ein Planungsdokument in Sachen Steuerpolitik für die kommenden Jahre vor, dessen Grundsätze die FDP begrüsst und unterstützt. Anstoss zur Erarbeitung der Steuerstrategie gab ein von der FDP-Fraktion lancierter, überparteilich abgestützter Vorstoss.

Attraktiv bleiben für Unternehmen

Der von der FDP stets geforderte Weg für eine Entlastung der Unternehmen hat sich als richtig erwiesen. Die vom Volk im Mai 2022 angenommene Steuergesetzrevision war ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg, den es konsequent weiterzugehen gilt. Der Steuerwettbewerb bleibt bestehen, auch die anderen Kantone schlafen nicht. Hier ist vom Regierungsrat auch die notwendige Portion Mut gefordert, notwendige Investitionen in die Zukunft zuzulassen.

Verschiedene Hebel zur Stärkung des Wohnkantons

Ebenso wichtig ist es, als Wohnkanton attraktiv zu bleiben. Neuzuzüger erhöhen die lokale Wertschöpfung, wovon wiederum auch die KMU profitieren. Bei den tieferen Einkommen verfügt der Aargau bereits heute über eine hohe Attraktivität. Mit einer Reduktion des Steuersatzes für höhere Einkommen sowie bei der Vermögenssteuer wird man auch in diesen Bereichen wettbewerbsfähiger. Die gezielte Entlastung von Eigenheimbesitzern durch die Mehreinnahmen der Gesetzesrevision beim Schätzungswesen entspricht einer FDP-Forderung und wird sehr begrüsst. Und nicht zuletzt wird mit erhöhten Abzugsmöglichkeiten von Drittbetreuungskosten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.
 

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:

«In der jüngsten CS-Studie zur Standortqualität erleidet der Kanton Aargau schweizweit den grössten Rangverlust und landet auf Platz 7. Seitens FDP-Fraktion fühlen wir uns bestätigt in unserem Engagement für die Steuergesetzrevision 2022, deren beiden Kernelemente – Erhöhung des Krankenkassenprämienabzuges und Senkung der Gewinnsteuern – wir seinerzeit im Grossen Rat angestossen hatten. Der Handlungsbedarf ist weiterhin gegeben. Unsere Ambition muss sein, bei der Standortattraktivität die Nummer 1 unter allen Kantonen zu werden!»
 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin:

«Steuerpolitik ist nicht reine Finanzpolitik. Mit guten steuerlichen Rahmenbedingungen schaffen wir die Grundlage für eine prosperierende Gesellschafts- und Wirtschaftsstruktur im Aargau. Der Aargau zeichnet sich seit jeher durch seine Vielfältigkeit in zahlreichen Belangen aus. Dazu gehört die Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort für Personen und Unternehmen mit verschiedensten Hintergründen. Das wollen wir mit der Steuerstrategie weiter stärken.»

 

Weitere Auskünfte:

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78