Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Ja zu einer zeitgemässen Schulführung und zum kantonalen Energiegesetz – FDP Aargau mit Ja-Parolen zu den kantonalen Abstimmungsvorlagen

Die FDP Aargau unterstützt die kantonale Gesetzes- und Verfassungsreform für eine Anpassung der Führungsstrukturen auf Ebene Volksschule. Nach über einem Jahrzehnt Erfahrung mit der geleiteten Schule ist es an der Zeit, die Strukturreform zu Ende zu führen. Zu beiden entsprechenden Vorlagen (Gesetzes- und Verfassungsänderung wurde die Ja-Parole beschlossen. Ebenfalls Ja sagt die FDP zum kantonalen Energiegesetz – einer pragmatischen Aargauer Lösung im Sinn von Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit.

 

Die Schulpflege war seit dem Aufbau des modernen Bundesstaates im 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart eine wichtige Instanz in der Gemeindepolitik. Mit der Einführung von Schulleitungen im Jahr 2006 hat sich die Führung der Schulen vor Ort deutlich verändert. Fast 15 Jahre später ist es an der Zeit, diese Reform zu Ende zu führen und die Schulpflegen in der heutigen Form abzuschaffen. Sie wird als Zwischeninstanz zwischen Schulleitungen und Gemeinderat nicht mehr benötigt. Die Schule wird stattdessen offiziell zu einem Verwaltungsbereich der Gemeinde. Dies hat den Vorteil kurzer Wege. Sämtliche strategischen, finanziellen und politischen Entscheide sind das Resultat einer gemeinsamen Betrachtungsweise. Die FDP Aargau hat diese Strukturreform im Grossen Rat unterstützt und wird es auch an der Urne tun. Die kantonale Geschäftsleitung hat die Ja-Parole zu den beiden betreffenden Abstimmungsvorlagen gefasst.

Grossrätin Sabina Freiermuth, Fraktionspräsidentin FDP und Mitglied der Kommission Bildung, Kultur und Sport: «Mit den neuen Führungsstrukturen erfolgt die Entwicklung und Leitung der Schule künftig aus einer Hand. Die Kompetenzen sind damit klar geregelt und der Schulbetrieb wird vereinfacht - ein Gewinn für alle.»

Ja zum Energiegesetz

Die energiepolitischen Diskussionen auf kantonaler Ebene (Energiegesetz) und nationaler Ebene (CO2-Gesetz) vermischen sich derzeit stark, dies war auch bei der Beratung des Energiegesetzes im Grossen Rat spürbar. Die FDP konnte mit gezielten Anträgen in der Beratung Präzisierungen und Verbesserungen erzielen und einschneidende regulatorische Massnahmen verhindern. Klar ist, dass die Ziele der Klimapolitik nur erfüllt werden, wenn CO2-Reduktionen durch Massnahmen im Gebäudebereich erreicht werden. Das Gesetz ist wirtschaftlich tragbar, da der Aargau gezielt den Spielraum genutzt hat und beispielsweise beim Wärmeerzeugerersatz eine Branchenlösung mit der Gasbranche erarbeitet hat. Bei der Eigenstromproduktion wird eine digitale Plattform realisiert, so dass die Erstellung von grossen und effizienten Anlagen möglich wird. Der Parteitag der FDP Aargau vom 23. Juni hat mit 86 Ja- zu 2 Nein-Stimmen deutlich die Ja-Parole zum Energiegesetz beschlossen.

Grossrat Lukas Pfisterer, Präsident FDP Aargau: «Das neue Aargauer Energiegesetz ist eine pragmatische Lösung. Es stärkt die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz. Und vor allem bietet es den notwendigen Handlungsspielraum für neue, wirtschaftliche Ansätze in der Energiepolitik.»
 

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 062 824 54 21