Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Strassengesetz ist formal veraltet und gehört revidiert – FDP Aargau fordert für die Strassenkasse eine Langzeitfinanzierungsprognose

Die FDP.Die Liberalen Aargau anerkennt den Handlungsbedarf beim Strassengesetz, ist die bestehende Regelung doch veraltet und teilweise lückenhaft. Es ist zu begrüssen, dass die bewährte Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden bei Planung und Realisierung sowie beim Unterhalt und Landerwerb weitergeführt wird. Der Finanzierungsschlüssel ist zwar neu zu regeln, die FDP fordert zugleich jedoch eine Auslegeordnung über die Langzeitfinanzierung der Strassenkasse, um die Gesetzesrevision auch finanzpolitisch fundiert beurteilen zu können. Richtig ist, dass die neue Gesetzgebung aktuelle Entwicklungen wie Verkehrsmanagement und verkehrsträgerübergreifende Gesamtprojekten aufnimmt. Die angekündigte zweite Etappe der Gesetzesrevision in Form der Überarbeitung der Motorfahrzeugabgaben duldet ebenfalls keinen weiteren Aufschub und ist rasch an die Hand zu nehmen.

 

Mit der vorgelegten Gesetzesrevision möchte der Regierungsrat Schwächen im Finanzierungssystem bereinigen, die aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen über Jahre entstanden sind. Die FDP befürwortet dies grundsätzlich, ebenso damit verbundene Entlastung der Aargauer Gemeinden um insgesamt rund 12 Millionen Franken pro Jahr. Zugleich ist zwingend sicherzustellen, dass die Liquidität der Strassenkasse langfristig gesichert ist. Dies ist mit dem bedingungslosen Festhalten an der Zweckbindung der Strassengelder teilweise gewährleistet. Mit der Neuregelung der Geldflüsse im revidierten Strassengesetz ändert sich jedoch auch die Ertragsseite der Strassenrechnung. Von Seiten Gemeinden werden weniger Beiträge einbezahlt, zugleich steigen die Einnahmen durch Agglomerationsbeiträge des Bundes. Hier erwartet die FDP vom Regierungsrat eine mittel- bis langfristige konkrete Auslegeordnung über die Entwicklung der Einnahmen der Strassenrechnung.

Die FDP nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die seit Langem bestehende Pendenz der Überarbeitung der Motorfahrzeugabgaben auch angegangen werden soll. Sie erwartet vom Regierungsrat, dass dies – wie angekündigt – zeitnah geschieht. Eine Inkraftsetzung spätestens per 1. Januar 2022 ist anzustreben.

Ja zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sieht eine Erhöhung der steuerlichen Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten vor. Künftig können Eltern damit bis zu CHF 25‘000 Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen. Aktuell ist der Abzug beschränkt auf CHF 10'100 pro Kind. Ausserdem soll der allgemeine Kinderabzug von CHF 6’500 auf CHF 10'000 erhöht werden. Diese Erhöhung der Abzüge soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken und dazu beitragen, dass beide Elternteile einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Die Geschäftsleitung fasste einstimmig die Ja-Parole zu dieser Vorlage.

 

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin Tel. 079 333 51 78