Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Steuerzahler entlasten – Standort stärken! FDP akzeptiert keine weitere Gewinnanhäufung auf Kosten der Steuerzahler! Steuern senken, Steuerrückvergütung umsetzen, Steuerbremse einführen

2025 müssen im Kanton Aargau steuerpolitische Pflöcke eingeschlagen werden! Wiederholt hat die FDP ihre Forderung nach einer deutlichen Senkung der Kantonssteuern geäussert und wird mit aller Beharrlichkeit an dieser Forderung festhalten. Zugleich muss die stetige Anhäufung von staatlichem Vermögen rasch aufhören. Ein wesentlicher Teil muss an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückfliessen. Zur Vermeidung weiterer Steuerexzesse muss zudem eine Steuerbremse, analog der Schuldenbremse eingeführt werden. Diese soll künftig bei Überschüssen automatisch zu Steuerentlastungen führen und verhindern, dass der Kanton Geld auf Kosten von Bevölkerung und Unternehmen hortet.

Die freisinnige Grossratsfraktion hat in der AFP-Debatte im vergangenen November eine Steuersenkung von 3 Prozentpunkten verlangt. Der Regierungsrat hat sich gemeinsam mit der Mitte und der Ratslinken vehement gewehrt und behauptet, dies sei fahrlässige Finanzpolitik und für den Aargau nicht verkraftbar. Schwarzmalerei, weil man die fiskalische Entlastung der Bevölkerung verhindern wollte. Im Zusammenhang mit der AFP-Debatte wurde seitens FDP die Forderung platziert, im 2025 eine Senkung von 10 Prozentpunkten vorzunehmen. Mit der SNB-Ausschüttung über 162 Millionen wird diese Forderung bestätigt. Es ist allerhöchste Zeit, die Steuern zu senken – und zwar deutlich. Der Aargau schwimmt im Geld und ist schuldenfrei. Die Ausgleichsreserve knackt nun definitiv die Milliardengrenze. Mittlerweile hat dies auch die Mitte realisiert.

Ein Ja zur Steuergesetzrevision am 18. Mai ist zentral
Es hat sich in aller Deutlichkeit gezeigt, dass die FDP-Forderung, die laufende Steuergesetzrevision rascher umzusetzen berechtigt war. Es gibt keinen Grund abzuwarten. Leider stand die FDP damit im Grossen Rat allein. Die aktuellen Umstände bestätigen unseren Kurs in aller Klarheit und bestärken uns, im neu zusammengesetzten Grossen Rat vehement auf Steuersenkungen und Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen hinzuarbeiten. Bei der kantonalen Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 übernimmt die FDP als Hauptinitiantin der Steuergesetzrevision den Lead bei der Ja-Kampagne.

Steuerbremse einführen – künftige Steuerexzesse verhindern
Die FDP verlangt, dass der Regierungsrat erklärt, wie eine «Steuerbremse» eingeführt werden kann. Der Regierungsrat soll einen Mechanismus aufzeigen, der je nach Kriterien anstelle einer Rückvergütung direkt eine Steuersenkung auslöst. Dieser Mechanismus soll analog der Schuldenbremse konzipiert werden. Die Forderung wurde im Rahmen der Grossratsdebatte vom 14. Januar 2025 und in der laufenden Anhörung zum Thema Steuerrückvergütung klar adressiert. Die FDP-Fraktion wird die Umsetzung in den weiteren Beratungen vehement einfordern.


Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:
«Die von der FDP initiierte Steuergesetzrevision 2022 und die bürgerlich-liberale Finanzpolitik der letzten Jahre mit zurückhaltender Ausgabepolitik und wirtschaftlichen Anreizen statt Giesskanne trägt reiche Früchte. Der Aargau steht finanzpolitisch sehr solide da. Es ist jetzt allerhöchste Zeit, die entsprechenden steuerpolitischen Anpassungen vorzunehmen, um die Steuerzahler zu entlasten und die Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftskanton weiter zu erhöhen! Hierfür müssen wir drei Dinge tun. Erstens, Steuern senken; zweitens, eine Steuerbremse einführen und drittens die Steuerrückvergütung umsetzen, damit Exzesse verhindert werden.»


Kontakt:
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78