Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Weitsichtige und gesamtheitliche Betrachtung notwendig – Förderprogramm Energie soll gewisse Bedingungen erfüllen

Die FDP Aargau beurteilt die Umwelt- und Klimapolitik als Einheit, die eine gesamtheitliche Betrachtung und breit abgestützte Lösungsansätze notwendig machen. Bei der angestrebten Dekarbonisierung, auch im Gebäudebereich, ist etwa der generell steigende Energiebedarf zu berücksichtigen. Eine erfolgreiche Energiepolitik steht und fällt mit konkreten physikalischen Lösungen, Schönfärberei und Ideologie haben hier keinen Platz. Die FDP befürwortet die Erhöhung der Mittel für das kantonale Förderprogramm, aber nur unter gewissen Bedingungen – im Sinne einer umfassenden und weitsichtigen Energiepolitik.

Das kantonale Förderprogramm geht im Grundsatz in die richtige Richtung, die fossilen Heizsysteme werden dekarbonisiert. Jedoch werden grösstenteils Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen ersetzt. Dies führt dazu, dass der Strombedarf steigt. Der Bund hat letztes Jahr vor einer Strommangellage gewarnt, die FDP hat diese Thematik an Fachtagungen mit Experten vertieft und intensiv diskutiert. Die zusätzlichen Gebäudetechnikanlagen verschärfen das Problem der Stromknappheit zusätzlich. Um den kurz- und mittelfristigen Strombedarf zu decken, muss beispielsweise ein Gaskombikraftwerk gebaut werden, was wiederum zu CO2-Ausstoss führt und dem Ziel der Dekarbonisierung diametral widerspricht.

Breit abgestützte Lösungsansätze sind gefragt

Seit dem Kriegsausbruch in Osteuropa sind die Energiepreise massiv gestiegen. Dies führt bei den Gebäudeeigentümern automatisch zur Überlegung, eine fossile Heizung zu ersetzen. Der mögliche Mitnahmeeffekt der Subventionen wird so weiter verstärkt, was aus liberaler Sicht störend ist. Die FDP Aargau befürwortet die Erhöhung der Mittel für das Förderprogramm, sieht hierfür aber drei Voraussetzungen:

  1. Soweit es das harmonisierte Förderprogramm des Bundes zulässt, soll bei einem Ersatz einer Öl-, Gas- oder Stromheizung eine Wärmepumpe nur dann gefördert werden, wenn aufgezeigt werden kann, weshalb keine Photovoltaik-Anlage möglich ist. Es gilt zu verhindern, dass durch vermehrten Strombedarf ohne Gewinnung die Gefahr einer Strommangellage noch zusätzlich verschärft wird.
  2. Der Fördertatbestand mit dem Ansatz einer Gesamtmodernisierung von Gebäuden und einem entsprechenden Bonus für Gebäudehülleneffizienz soll weitergeführt werden.
  3. Der Zusatzkredit ist in der Botschaft zuhanden des Grossen Rates als indirekter Gegenvorschlag zur kantonalen Klimaschutzinitiative zu beantragen. Mit diesen Bedingungen wird das Ziel einer kongruenten Senkung des CO2-Ausstosses unter Berücksichtigung der Stromproduktion für die Wärmepumpen verfolgt.

Sollten diese Bedingungen im Rahmen der Botschaft des Regierungsrats nicht, nur teilweise oder bei einer Nichtumsetzung ungenügend begründet werden, behält sich die FDP Aargau vor, die Vorlage im Grossen Rat abzulehnen.

Fragwürdiges Subventionssystem des Bundes

Die FDP Aargau stellt den Mechano des Subventionssystems des Bundes im Energiebereich grundsätzlich infrage. Es ist ein Systemfehler, dass kantonale Steuergelder fliessen müssen, um gebundene Bundesmittel, im vorliegenden Fall CO2-Abgaben, für Fördermittel zu erhalten. Damit werden über zwei Staatsebenen hinweg unterschiedliche Subventionsschleusen geöffnet und Anreize zu effizienten, kostengünstigen Lösungen durch die Kantone im Keim erstickt. Die FDP Aargau fordert Bundesrat und Bundesparlament auf, diesen Mechano abzuschaffen.

 

Weitere Auskünfte:

Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Bau, Verkehr, Umwelt, Energie und Raumordnung, Tel. 078 605 61 51