Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Steuern im Kanton Aargau: Handlungsfreiheit wahren – FDP nimmt Stellung zu Anhörungen im Bereich Steuerpolitik

Mit der Annahme der kantonalen Steuergesetzrevision hat die Aargauer Stimmbevölkerung einen wichtigen Wegweiser für einen attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau gesetzt. Zwei weitere Gesetzesvorlagen, die derzeit in der Anhörung sind, werden ebenfalls einen direkten Einfluss auf die Standortattraktivität des Kantons haben. Aufgrund übergeordneter nationaler beziehungweise internationaler Bestimmungen müssen einerseits die Regelungen zum Eigenmietwert angepasst und andererseits die ausländische Hinzurechnungsbesteuerung im kantonalen Gesetz abgebildet werden. Die FDP Aargau hat zu beiden Vorlagen Stellung genommen und orientiert sich dabei am liberalen «So wenig Regulierung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich». Die durch die beiden Vorlagen zusätzlich generierten Steuereinnahmen sind entsprechend wieder durch gezielte Entlastungen an Bürgerinnen und Bürger zurückgeben.

Die OECD und die G20-Staaten wollen international koordiniert gegen Gewinnverlagerungen vorgehen. Unter anderem ist dabei ab 1. Januar 2023 eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent vorgesehen, eine schweizerische Variante davon per 1. Januar 2024. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung möchte der Aargauer Regierungsrat Firmen die Möglichkeit geben, mit im Aargau ansässigen Geschäftseinheiten auf ein OECD-konformes Besteuerungsniveau zu gelangen, um eine ausländische Hinzurechnungssteuerung zu verhindern. Für die Unternehmen bedeutet dies unter dem Strich ein gleich hohes Steueraufkommen, welches jedoch zu einem grösseren Teil im Kanton Aargau als Niederlassung des Geschäftsfeldes versteuert werden kann. Für den Aargau wiederum bedeutet die Gesetzesänderung ein höheres Steuersubstrat bei gleichbleibendem Aufwand bzw. ohne zusätzliche Firmenansiedlungen. Die FDP begrüsst das aktive Handeln des Regierungsrates in dieser Sache und unterstützt die vorgeschlagene Gesetzesänderung.

Eigenmietwert: Übergeordnetes Recht einhalten, aber nicht übererfüllen

Das Eidgenössische Verwaltungsgericht hat mit einem Urteil im September 2020 den Kanton Aargau verpflichtet, die Eigenmietwertbesteuerung anzupassen. Die bisher verwendete Wertbasis entspricht gemäss Urteil nicht mehr dem aktuellen Verkehrswert. Die FDP Aargau ist grundsätzlich gegenüber der Schwelle von 60 Prozent kritisch und hat sich in der Vergangenheit für einen tieferen Wert eingesetzt. Sie akzeptiert jedoch das vom Bundesrecht definierte Minimum. Zugleich wehrt sich die FDP Aargau entschieden gegen die in der Anhörung zur Diskussion gebrachte Möglichkeit einer Härtefallregelung, die den Eigenmietwert auf bis 70 Prozent erhöhen könnte. Es gibt keine Notwendigkeit, über die bundesrechtlichen Vorgaben hinauszugehen und die Standortattraktivität des Kantons zu schwächen. Ebenfalls wird die Prüfung des Eigenmietwertes in einem Fünfjahresturnus abgelehnt. Der Eigenmietwert unterliegt begrenzten Schwankungen, so dass eine Prüfung im Zehnjahresrhythmus völlig ausreicht. Damit können Verwaltungsressourcen gespart und die Wohneigentumsbesitzer entlastet werden. Die vorgesehenen Anpassungen bringen dem Kanton Mehreinnahmen von über 60 Millionen Franken pro Jahr. Die FDP erwartet vom Regierungsrat, dass Kompensationsmöglichkeiten aufgezeigt werden, um die von den besonders stark betroffenen Bevölkerungsgruppen zu entlasten.

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz: «Mit den Änderungen des Steuergesetzes im Bereich der ausländischen Hinzurechnungsbesteuerung und beim Schätzungswesen nimmt der Regierungsrat seine Pflicht wahr, aktiv auf übergeordnete Entwicklung zu reagieren. Für die FDP Aargau ist selbstverständlich, dass nationale und internationale Richtlinien auch in den Gesetzen des Kantons Aargau eingehalten werden sollen. Zugleich gilt es die vorhandenen Freiräume zu nutzen, um als Standortkanton attraktiv zu bleiben.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin: «Niemand zahlt gerne Steuern und die Steuerlast soll immer so niedrig wie möglich sein, um für Unternehmen und Bürger ein möglichst freies Handeln zu gewährleisten. Nachdem positiven Entscheid zur Steuergesetzrevision am 15. Mai gilt es den eingeschlagenen Weg im Aargau weiterzugehen. Die FDP fordert, dass mit den zusätzlich generierten Steuermitteln im Gegenzug Bevölkerung und Unternehmen gezielt entlastet werden.»

 

Weitere Auskünfte:

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 079 823 05 42
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78