Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Steuergesetzrevision dringend notwendig für Standort Aargau – FDP Aargau setzt sich entschlossen für rasche Umsetzung ein

Die geplante Steuergesetzrevision, die heute vom Regierungsrat vorgestellt wurde, ist für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Kantons Aargau von grosser Bedeutung. Der Aargau verliert im Vergleich mit anderen Kantonen seit Längerem an Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Die FDP.Die Liberalen Aargau begrüsst die Erhöhung der Pauschalabzüge für Privatpersonen und die Gewinnsteuersenkung für Unternehmen. Damit wird die Konkurrenzfähigkeit des Kantons gestärkt und seine Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Unternehmen entlastet.

Die FDP unterstützt die Erhöhung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien für Privatpersonen, die auf einen Antrag von FDP-Grossrat Silvan Hilfiker zurückgeht. Es ist erfreulich, dass die Krankenkassen- und Versicherungsabzüge nach über 20 Jahren endlich erhöht und damit private Haushalte entlastet werden. Seit 2001 gelten die gleichen Abzüge, die Krankenkassenprämien haben sich jedoch seither um rund 80 Prozent erhöht. Eine Anpassung ist dringend notwendig und kommt allen Privatpersonen zugute. Die FDP unterstützt die vorgeschlagene, automatische Anpassung an Stelle der starren, fixen Beträge. Eine Anpassung an die Teuerung kommt der Realität nahe, entpolitisiert die Diskussion und verhindert Anpassungen in grossen Schritten.

Aargau besser positionieren

Die Steuergesetzrevision ist wirtschafts- und gesellschaftspolitisch wichtig für den Aargau. Die Anpassung der Steuertarife wurde von der FDP seit Jahren gefordert, da sich die Position des Kantons im Vergleich zu den anderen Kantonen seit längerem verschlechterte. Mittlerweile gehört der Kanton Aargau zu den Schlusslichtern aller Kantone. Das verschlechtert seine Attraktivität für Firmen und Neugründungen deutlich. Weniger Unternehmen bedeutet weniger Arbeitsplätze und weniger Steuereinnahmen, mit allen negativen mittel- und langfristigen Konsequenzen. Der vorliegende Entwurf für eine Gesetzesrevision ist die Grundlage, dieser Tendenz entgegen zu wirken. Die vorgesehene teilweise Kompensation der Steuerausfälle der Gemeinden ist richtig und macht die Vorlage auch auf kommunaler Ebene tragbar.

Raschere und stärkere Gewinnsteuersenkung prüfen

Die FDP befürwortet die Absicht, die Steuerbelastung um 3,5 auf 15,1 Prozent zu senken, womit sich der Aargau im interkantonalen Vergleich wieder Richtung Mittelfeld bewegt. Die FDP hätte eine Gewinnsteuersenkung in einem Schritt bevorzugt, anerkennt jedoch vor den bestehenden Unsicherheiten die Etappierung über vier Jahre. Für die Unternehmen ist die Planbarkeit und die positive Perspektive von grosser Wichtigkeit, was mit dem vorgeschlagenen Vorgehen erreicht wird. In der parlamentarischen Beratung werden sich die Freisinnigen dafür einsetzen, dass die Senkung im ersten Jahr deutlich stärker ausfällt als in den Folgejahren, um Unternehmen möglichst rasch zu entlasten. Positiv stellt sich die FDP zur geplanten Vereinfachung des Gewinnsteuertarifs von einem Zweistufentarif zu einem linearen und damit einfacheren Tarif.

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz: «Der Kanton Aargau muss attraktiv sein für Firmen, denn mehr Firmen heisst mehr Arbeitsplätze für die Aargauerinnen und Aargauer und weniger Pendelverkehr in benachbarte Kantone. Die Steuergesetzrevision ist ein wichtiger Schritt auf dem richtigen Weg.»

Silvan Hilfiker, Grossrat, Vize-Fraktionspräsident: «Die Senkung der Gewinnsteuersätze ist dringend notwendig, um Unternehmen im Aargau zu halten. Die Senkung muss im ersten Jahr deutlich stärker ausfallen als in den Folgejahren, um Unternehmen jetzt rasch zu entlasten.»

 

Weitere Auskünfte:

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 079 823 05 42
Silvan Hilfiker, Grossrat, Vize-Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident: 076 468 49 91