Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Steuergesetzrevision bleibt dringend notwendig für Standort Aargau – FDP Aargau setzt sich weiterhin entschlossen für rasche Umsetzung ein

Die FDP Aargau hält bei der geplanten Steuergesetzrevision an ihren bisherigen Anträgen fest. Beide Teile – Gewinnsteuersenkung für Unternehmen und Erhöhung der Krankenkassenabzüge für Privatpersonen – gehen auf FDP-Anträge bzw. -Vorstösse zurück. Die Vorlage ist von grosser Bedeutung für die Bevölkerung und Wirtschaft im Kanton Aargau und wirkt gegen den drohenden Verlust an Standortattraktivität. In der heute vom Regierungsrat vorgelegten Botschaft für die zweite Lesung im Grossen Rat wird aufgezeigt, wie die Steuerreduktion durch Kompensationsleistungen des Kantons für die Gemeinden abgefedert wird. Auch in diesem Bereich übernimmt die Regierung damit erfreulicherweise einen von der FDP vorgebrachten Ansatz.

Die FDP unterstützt die Erhöhung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien für Privatpersonen, die auf einen Antrag des freisinnigen Fraktionspräsidenten Silvan Hilfiker zurückgeht. Es ist erfreulich, dass die Krankenkassen- und Versicherungsabzüge nach über 20 Jahren endlich erhöht und damit private Haushalte in der Breite entlastet werden.

Standortattraktivität erhöhen durch weitsichtige Fiskalpolitik
Ebenso zentral ist die Entlastung der Unternehmen mit der Anpassung des Gewinnsteuersatzes, die von einem überparteilichen Vorstoss unter Federführung der FDP-Fraktion mit dem damaligen Grossrat Herbert H. Scholl zustande kam. Der Aargau gehört mittlerweile zu den Schlusslichtern bezüglich steuerlicher Standortattraktivität für Firmen. Dem muss dringend und aktiv entgegengewirkt werden. Die volkswirtschaftliche Rechnung ist simpel: Weniger Unternehmen aufgrund niedriger Standortattraktivität bedeutet weniger Arbeitsplätze für die Aargauer Bevölkerung und weniger Steuereinnahmen für Kanton und Gemeinden; mit den entsprechenden negativen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ausirkungen. Die gezielte Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Firmen durch weitsichtige Fiskalpolitik entspricht der von der FDP vertretenen Überzeugung einer liberaler Wirtschaft. Dieser Weg hat sich in der Schweiz wie im Aargau über viele Jahrzehnte bewährt.

Kompensation für Gemeinden als richtiger Ansatz
Die vorgesehene teilweise Kompensation der Steuerausfälle der Gemeinden durch den Kanton wird von der FDP unterstützt und macht die Vorlage auch auf kommunaler Ebene tragbar. Der Regierungsrat anerkennt damit, dass den Gemeinden bei der erfolgreichen Umsetzung der Vorlage eine Schlüsselrolle zukommt. Mit den vorgesehenen Ausgleichszahlungen bleiben die Steuereinnahmen in den Gemeinden im 2022 in der gleichen Grössenordnung wie 2021. Die Gemeinden profitieren im Standortwettbewerb auch von der höheren Attraktivität, was mittelfristig zu höheren Steuereinnahmen führt.

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident: «Steuerpolitisch ist Weitsicht und vor allem eine Gesamtsicht notwendig, nicht kurzfristiges Denken. Die Steuergesetzrevision ist als Investition in die Zukunft des Aargaus für alle Aargauerinnen und Aargauer zu verstehen. Die FDP-Fraktion unterstützt die von ihr in den entscheidenden Punkten initiierte Revision mit voller Überzeugung.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin: «Die Aargauerinnen und Aargauer sowie die im Kanton ansässigen Unternehmen werden endlich entlastet. Damit geht ein Kernanliegen der FDP Aargau in die Umsetzungsphase. Die Steuervorlage ist eines der wichtigsten politischen Vorhaben in unserem Kanton in den letzten Jahren. Der Regierungsrat erfüllt damit seine Versprechungen im Zuge der nationalen Steuervorlage STAF und setzt die Steuererleichterungen auch auf kantonaler Ebene um.»

 

Weitere Auskünfte:
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsient, Tel. 079 469 75 32
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78