Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Standort Aargau stärken durch Innovation, Lebensqualität und Steuerattraktivität – Entscheidend ist praktische Umsetzung der Visionen des Entwicklungsleitbildes 2021-30

Die FDP Aargau anerkennt, dass sich der Regierungsrat mit dem Entwicklungsleitbild 2021-2030 mit der Zukunftsgestaltung des Kantons auseinandersetzt. Die Festlegung strategischer Schwerpunkte ist nicht nur in unsicheren Zeiten wichtig und notwendig. Aus freisinniger Sicht erfreulich ist, dass einige Punkte aus der vor vier Jahren formulierten «Liberalen Agenda 2024» der FDP-Grossratsfraktion bei den angestossenen Reformen eingeflossen sind. Der Aargau muss sich weiterhin als Kanton der Innovationen präsentieren. Die Grundsteine hierfür sind die Gewährleistung von unternehmerischer und persönlicher Freiheit, attraktive Steuersätze und gute Mobilitätslösungen für Aargauerinnen und Aargauer und die hier ansässigen Unternehmen. Leben, Wohnen und Arbeiten im Aargau muss attraktiv sein und bleiben!

Eine Zehnjahressicht, wie sie im Entwicklungsleitbild 2021-30 (ELB) und dem dazugehörigen Programm «Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort» dargestellt wird, ist mit viel Unsicherheit verbunden, auch unabhängig von der gegenwärtigen Pandemiesituation. Die FDP erwartet, dass für die skizzierten Teilprojekte sämtliche Anspruchsgruppen wie Private, Gemeinden, Wirtschaft und Verbände frühzeitig mit einbezogen werden und eine aktive Rolle erhalten. Mit einer Projekterarbeitung nach dem Prinzip «bottum-up» wird Praxisbezogenheit sichergestellt und die Gefahr minimiert, dass an zentraler Stelle im stillen Kämmerlein teure, aber praxisfremde Ansätze entwickelt werden.

Liberale Ansätze greifen

Zu Beginn der Legislatur 2017/21 hat die FDP-Fraktion die «Liberale Agenda 2024» präsentiert und dargelegt, mit welchen Ansätzen man aus der damals dramatischen Situation mit massiven strukturellen Defiziten herausfindet. Mit SmartAargau hat der Regierungsrat die von der FDP geforderten Digitalisierungsprozesse angestossen. Ein Entwicklungsschritt, der nun langsam Früchte trägt. Auch das freisinnige Konzept, dass attraktive steuerliche Rahmenbedingungen die Basis für einen gesunden Kantonshaushalt sind, wurden beherzigt und befinden sich mit der angedachten Gewinnsteuerreform aktuell in einer weiteren entscheidenden Phase. Die Jahresabschlüsse und Steuereinnahmen der beiden letzten Jahre zeigen eindrücklich, dass dieser Weg der richtige ist. Auch die Förderung der Biodiversität, ein freisinniges Grundanliegen und die Basis für effiziente und nachhaltige Ökologie schreitet erfreulicherweise voran.

Grosse Herausforderungen bei Gesundheit und Bildung

In anderen Bereichen fehlt der Regierung zwar nicht die Einsicht, aber offenbar der Mut zum Anpacken, so dass Projekte auf die lange Bank geschoben werden. So ist in Sachen Verkürzung der Schuljahre bis zur Matur bisher kein Fortschritt spürbar, die Standortevaluation für eine neue Kantonsschule ist schon bei ihrem Start de facto zeitlich im Verzug und die dringend notwendige Überarbeitung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGPl) lässt weiter auf sich warten. Die FDP erwartet vom Regierungsrat, dass in diesen Bereichen entschieden vorwärts gemacht wird. Es darf nicht sein, dass sich der Aargau wegen strategischen Versäumnissen einen Standortnachteil einhandelt.

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident: «Es ist richtig, dass sich der Regierungsrat zu Beginn einer Legislatur Gedanken über die langfristige Ausrichtung des Kantons macht. Entscheidend ist dabei, dass man den Balanceakt zwischen klaren strategischen Zielen und der flexiblen operativen Umsetzung im politischen Prozess schafft und sich konsequent und aktiv weiterentwickelt. Für die FDP gelten dabei unverändert die zentralen Werte von grösstmöglicher Freiheit und attraktiven Rahmenbedingungen zugunsten aller Menschen und Unternehmen im Aargau.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin: «Für eine hohe Standortattraktivität entscheidend sind nebst der im Aargau vorhandenen hohen Lebensqualität interessante Steuersätze für Private und Firmen, aber auch flüssige Verkehrsströme. In der bevorstehenden Steuergesetzrevision wird sich zeigen, wer sich wahrhaftig für gute Rahmenbedingungen einsetzt. Die FDP wird ihren Weg konsequent weitergehen und sich für diese Anliegen einsetzen.»

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78