Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Standort Aargau gezielt stärken; FDP stimmt Landerwerb im Sisslerfeld zu – dieser Arealkauf muss eine Ausnahme bleiben

Die FDP.Die Liberalen Aargau unterstützt den Landkauf des Kantons im Sisslerfeld für eine effiziente Entwicklungsplanung. Der Landerwerb im Sisslerfeld  ermöglicht dem Kanton Verhandlungen mit grösseren, auch wertschöpfungsstarken Unternehmen über eine Ansiedlung im Aargau. Dieser Landkauf im Sisslerfeld muss allerdings eine Ausnahme bleiben und darf nicht als Paradigmenwechsel zu einem System von regelmässigen Landkäufen durch den Kanton führen.

Das Sisslerfeld gilt seit Jahren als strategische Landreserve. Ein Landerwerb ist jedoch aufgrund  zahlreicher Landeigentümer und vieler teilweise kleinen Grundstücken komplex und für expansionsfreudige Unternehmen unattraktiv. Eine Zusammenführung dieser Landreserve im Eigentum des Kantons kann Abläufe vereinfachen und beschleunigen. Das kann der Ansiedlung von qualitativ hochstehenden Unternehmen und Arbeitsplätzen dienen.

Ja zu einem gezielten Landkauf – Nein zu einem generellen Paradigmenwechsel

Grundsätzlich betrachtet es die FDP nicht als Aufgabe des Kantons, Immobilienentwicklung und -handel zu betreiben. Er muss und soll mit geeigneten Instrumenten – wie der Mitwirkung beim Gestaltungsplan und der Erschliessung – in einzelnen Fällen die Entwicklung zusammen mit privaten Eigentümern vorantreiben. In aussergewöhnlichen Situationen, die den Aargauerinnen und Aargauern einen direkten Mehrwert bringen, soll der Kanton die Möglichkeit zum Landerwerb haben und damit selber als Landhändler und
-entwickler auftreten. Dies unter den Bedingungen, dass es nicht auf anderem Weg innert nützlicher Frist lösbar ist und es ein geringes finanzielles Risiko für die öffentliche Hand darstellt. Die FDP betrachtet den Landerwerb im Sisslerfeld entsprechend als Ausnahme und nicht als Pilotprojekt für einen möglichen bevorstehenden Paradigmenwechsel.

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz:
«Die FDP Aargau unterstützt die Weiterentwicklung des Sisslerfelds, einem Areal mit grossem Potenzial. Ein Landkauf des Kantons ist in diesem Fall ein vertretbarer Weg. Zugleich halten wir fest, dass der Kanton bei der Standortförderung in erster Linie eine koordinative Rolle wahrzunehmen hat. Landkäufe für Ansiedlung neuer Unternehmen und die dazugehörenden Landgeschäften dürfen nicht zum Regelfall werden.»

Basisdemokratische Prozesse einhalten

Die FDP ist erstaunt, dass der Regierungsrat das vorliegende Landgeschäft vertragsreif ausgearbeitet hat und die Anhörung erst im Nachgang durchführt. Ein früherer Einbezug von Parteien und Parlament wäre angemessen, ansonsten kann der Regierungsrat das Geschäft gleich in eigener Kompetenz und Verantwortung abwickeln. Weiter erwarten die Freisinnigen vom Regierungsrat in der Botschaft die Beantwortung der Frage, wie die im Bericht genannten Schlagworte zur Ansiedlung von Firmen wie «gewinnstark, wertschöpfungsstark und Spitzentechnologie» konkret gemessen werden sollen.

 

Weitere Auskünfte:
Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 079 823 05 42
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78