Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Staatsbürgerschaft ist ein Privileg, kein Automatismus; Respekt vor dem Gesetz ist das Fundament jeder funktionierenden Gesellschaft – Das gilt erst recht bei Einbürgerungen

Einbürgerung und Kriminalität passen nicht zusammen. Wer schwere Straftaten begangen hat, kann nicht denselben Anspruch auf Einbürgerung erheben wie jene, die sich an unsere Gesetze halten.

Heute endet die Anhörung zur Revision des kantonalen Einbürgerungsrechts. Geplant sind strengere Regeln für die ordentliche Einbürgerung: Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) soll höhere Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund und die Sprachkompetenzen stellen. Zudem wird vorgeschlagen, die Zuständigkeiten für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts sowie die Beschwerdeinstanzen bei Einbürgerungsentscheiden der Gemeinden neu zu regeln.

Einbürgerung setzt Rechtsbewusstsein voraus
Dazu gehört an erster Stelle die Achtung von Recht und Ordnung. Die FDP Aargau befürwortet deshalb die vom Regierungsrat vorgeschlagene Verschärfung im Bereich des strafrechtlichen Leumunds. Ein Einbürgerungsgesuch soll nur stellen können, wer in den letzten zehn Jahren nicht wegen eines Verbrechens und in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens verurteilt wurde. So wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Einbürgerungspolitik gestärkt.

Wer Bürger werden will, muss mitreden können
Integration gelingt dann, wenn wir eine gemeinsame Sprache sprechen – im Alltag, im Beruf und in der Politik. Gute Sprachkenntnisse sind daher unverzichtbar für ein aktives und gemeinsames Miteinander. Die heutigen Mindestanforderungen für Deutschkenntnisse bei Einbürgerungen in Wort (Niveau B1) und Schrift (Niveau A2) sind zu niedrig. Die FDP setzt sich für eine moderate Erhöhung um je eine Stufe auf B2 mündlich und B1 schriftlich ein. Nur so kann eine aktive Teilhabe der Einbürgerungswilligen am gesellschaftlichen und politischen Leben gewährleistet werden.

Zuständigkeiten haben sich bewährt
Mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechts unterstreicht der Grosse Rat die Bedeutung dieses Rechtsaktes und bringt seine Wertschätzung für die Einbürgerungswilligen zum Ausdruck. Die Praxis zeigt, dass die Prüfung der Gesuche durch die zuständige Kommission und den Grossen Rat mit vertretbarem Aufwand erfolgen kann. Eine Übertragung dieser Zuständigkeit an das Departement Volkswirtschaft und Inneres lehnt die FDP deshalb ebenso ab wie eine Änderung der Beschwerdeinstanzen bei Einbürgerungsentscheiden der Gemeinden.

→ Anhörungsantwort der FDP Aargau


Weitere Auskünfte:
Dr. Adrian Schoop, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 078 720 09 96
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78