Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Spitäler sollen für Covid-19-Sonderaufwände entschädigt werden – Bund muss verursachte Ertragsausfälle mitfinanzieren

Die FDP.Die Liberalen Aargau anerkennt die wichtige Rolle der Spitäler bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie und spricht insbesondere dem Personal im Gesundheitswesen einen grossen Dank für den enormen Einsatz aus. Eine finanzielle Unterstützung der Spitäler in der schwierigen Situation ist richtig. Sie soll angemessen, fair und verhältnismässig sein. Zugleich ist für die FDP äusserst stossend, dass der Bund sich nicht an den Kosten beteiligt, und will dies korrigieren. Eine entsprechende, unter freisinniger Federführung ausgearbeitete Standesinitiative wurde bereits im Dezember 2020 vom Grossen Rat an das Bundesparlament überwiesen. Die FDP erwartet vom Regierungsrat, dass er über alle denkbaren Kanäle Druck für ein Einlenken des Bundes aufsetzt.

Die Spitäler als Gesundheitsversorger und Kompetenzzentren übernehmen seit Beginn der Covid-19-Pandemie eine absolute Schlüsselrolle bei deren Bewältigung. Hierfür nehmen sie viele Zusatzaufwände in finanzieller, personeller und logistischer Sicht auf sich. Dieser grosse Effort soll finanziell entschädigt werden, im Rahmen einer angemessenen Vergütung. Dies im Wissen, dass in der herrschenden Krise alle einen hohen Preis zahlen: Unternehmen, Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer, Kultur und Sport, Junge und Alte usw. Es wird auch im Gesundheitsbereich nicht möglich sein, alle Leistungen auf den letzten Franken und Rappen zu vergüten.

Druck auf Bund erhöhen
Der Standpunkt des Bundes, sich nicht an den – durch politische Entscheide auf Bundesebene verursachten! – Ertragsausfällen der Spitäler zu beteiligen, ist äusserst stossend. Es liegt nun an den Kantonen, in Bern auf allen möglichen Kanälen Druck aufzusetzen, um den Bund zum Einlenken zu bewegen: über die Gesundheitsdirektorenkonferenz, die Mitglieder des Bundesparlamentes und direkt beim Bundesrat. Das politische Hilfsmittel dazu hat der Aargauer Regierungsrat in Form einer überwiesenen Standesinitiative in der Hand, er muss es nur nutzen. Denn die zweite Welle hat bewiesen: Die Spitäler sind sehr wohl fähig, ihre Kapazitäten eigenverantwortlich zu steuern, so dass auch Wahleingriffe während einer Pandemie möglich sind.

Zahlen transparent machen
In der Botschaft an den Grossen Rat erwartet die FDP vom Regierungsrat transparentes Zahlenmaterial. Die Vorhalteleistungen sollen sowohl auf Basis des Leistungsertrags («Umsatz» der Spitäler) als auch auf Basis des EBITDA («Gewinn») aufgezeigt werden. Zudem ist zu dokumentieren, welche Minderausgaben für den Kanton durch die Ertragsausfälle bei den Spitälern entstanden sind.

 

Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales: «Die Aargauer Spitäler und ihr Personal sind ein sehr wichtiger Faktor bei der Bewältigung der Pandemie und leisten gute Arbeit. Die FDP wird sich für eine faire Vergütung der Ertragsausfälle und Zusatzkosten einsetzen.»
 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin: «Das Operationsverbot aus Bern war ein ungerechtfertigter Übergriff. Wer befiehlt, muss auch zahlen! Genau dies verlangt die überwiesene Aargauer Standesinitiative, die unter Federführung der FDP-Fraktion ausgearbeitet und an das Bundesparlament überwiesen wurde.»

 

Weitere Auskünfte:

Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales, Tel. 079 918 00 38
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78