Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Revision des Strassengesetzes ist notwendig – Anpassungen dürfen nicht zulasten der Strassenkasse gehen

Die FDP.Die Liberalen Aargau teilt die Auffassung des Regierungsrats, dass das heutige Strassengesetz veraltet ist und angepasst werden muss. Die Stossrichtung mit Festlegung eines einheitlichen Gemeindebeitragssatzes ist richtig, ebenso die Vereinfachung der Prozesse sowie Planungs- und Projektierungsverfahren. Zentral ist für die FDP, dass die Revision des Strassengesetzes mittel- bis langfristig nicht zulasten der Strassenrechnung geht. Nicht zu überzeugen vermögen der Vorschlag einer kompletten Übernahme der Strassenbeleuchtung durch den Kanton und die Finanzierungs-Übergangslösung vom alten zum geplanten neuen Strassengesetz.

 

Die heute sehr unterschiedlichen Beitragssätze der Gemeinden sind unbefriedigend und bedürfen zwingend einer Anpassung, insbesondere weil sie mit einem Schnitt von über 48 Prozent ca. 12 Prozent höher liegen als der Durchschnitt bei der Einführung 1971. Die Vereinheitlichung auf einen Beitragssatz ist deshalb der richtige Weg. Genau zu beobachten wird sein, wie sich die Reduktion der Gemeindebeiträge auf die Strassenrechnung auswirkt. Sollte sich entgegen der Erwartung zeigen, dass sie nicht in gewünschtem Umfang durch die Agglomerationsbeiträge kompensiert werden kann, ist seitens Regierungsrat proaktives Handeln gefragt.

Nicht ersichtlich ist aus der Anhörungsvorlage, wie die Entflechtung des Beleuchtungssystems in der Praxis realisiert werden soll. Einer kompletten Übertragung der Strassenbeleuchtung an den Kanton steht die FDP skeptisch gegenüber. Für die Wartung von Kandelabern ist neben dem technischen insbesondere das ortsgebundene Know-how entscheidend (Steuerungstechnik, Netzanschluss). Bei der kompletten Übertragung an den Kanton drohen Effizienzeinbussen und ein Kompetenz-Wirrwarr.

Skeptisch steht die FDP der vorgeschlagenen Übergangslösung betreffend Finanzierung von altem und neuem Strassengesetz gegenüber. Es ist zu erwarten, dass viele Projekte aufgeschoben werden müssen, um sie komplett oder zumindest zu einem wesentlichen Teil über den neuen, für die Gemeinden günstigeren Verteilschlüssel abzuwickeln. Insbesondere in der aktuell sehr angespannten Wirtschaftssituation ist dies negativ für das ausführende (Bau-) Gewerbe und verzerrt ausserdem die Budgetsituation bei Kanton und Gemeinden. Hier erwartet die FDP hinsichtlich der Beratung im Grossen Rat konkrete Vorschläge, wie ein solcher Effekt abgefedert werden kann.

 

Weitere Auskünfte:
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 062 824 54 21
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91