Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Revision des Steuergesetzes ist angezeigt – FDP Aargau verlangt Mitberücksichtigung der Anpassung der Gewinnsteuersätze

Die FDP.Die Liberalen Aargau befürwortet im Grundsatz die vorliegende Anpassung des Steuergesetzes und die damit verbundene zeitnahe Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalien. Nach 19 Jahren ist eine Erhöhung angezeigt. Dank dem Engagement der FDP ist die vorliegende Revision erst möglich geworden. Entgegen dem vorliegenden Vorschlag des Regierungsrats muss auch die Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen in die Revision aufgenommen werden. Die Angleichung der Pauschalabzüge für Krankenkassen- und Versicherungsprämien an das Bundessteuerrecht muss zusammen mit der Anpassung der Gewinnsteuersätze für Unternehmen an das Niveau vergleichbarer Kantone in einer gemeinsamen Vorlage erfolgen.

 

In einer gemeinsamen Motion (19.45) hatten die Fraktionen von SVP und FDP Anfang 2019 die Erhöhung des Pauschalabzuges für Krankenkassenprämien gefordert. Diese Motion fand im Parlament knapp keine Mehrheit. Die FDP nutzte die Chance der laufenden Steuergesetzrevision und platzierte erfolgreich ihr Anliegen, die Abzüge zu erhöhen und einen Automatismus für eine regelmässige Anpassung des Abzugs einzuführen. Damit kann die Höhe des Abzuges von reinen finanzpolitischen Motiven entkoppelt werden.

FDP verlangt umfassendere Revision des Steuergesetzes
Nicht einverstanden ist die FDP, dass im Entwurf der Steuergesetzrevision die Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen ausgeklammert wird. Die Angleichung der Pauschalabzüge für Krankenkassen- und Versicherungsprämien an das Bundessteuerrecht muss zusammen mit der Anpassung der Gewinnsteuersätze für Unternehmen an das Niveau vergleichbarer Kantone in einer gemeinsamen Vorlage erfolgen. Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen auch in der aargauischen Wirtschaft ist diese Reform zeitlich dringlich. Steuerliche Nachteile gegenüber anderen Kantonen erschweren die Konkurrenzfähigkeit unserer Firmen und gefährden sowohl deren Arbeitsplätze als auch deren nachhaltige Steuerzahlungen an den Kanton und die Gemeinden. Die Steuerabzüge für innovative Unternehmungen oder Forschung und Entwicklung stehen den meisten Unternehmungen im Aargau nicht zur Verfügung. Wegen der Corona-Pandemie ist es nun noch wichtiger, die Gewinnsteuersätze rasch zu senken und damit unsere Wirtschaft zu entlasten. Die Gewinnsteuersätze sind deshalb so weit zu senken, dass der Aargau im vorderen Mittelfeld vergleichbarer Kantone liegt. Die Fraktionen von CVP, SVP und FDP haben dies in einem gemeinsamen Postulat (19.348) gefordert. Kommt hinzu: Die vom Kanton zur Verfügung gestellten Corona-Kredite werden nur wenig genutzt, eine umfassende Revision des Steuergesetzes ist unter diesen Umständen erst recht finanzierbar.

Stärkung des Wirtschaftssystems Aargau zum Wohle aller
Die FDP sieht in der Senkung der Gewinnsteuersätze verschiedene Vorteile. Attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen führen zu mehr Investitionen und mehr Arbeitsplätzen der Unternehmen im Aargau. Die Chancen, dass sich neue Firmen im Aargau ansiedeln, steigen. Das schafft Arbeitsplätze und stärkt die Wertschöpfung. Zugleich sinkt das Risiko der Abwanderung von Unternehmungen. Letztlich wird unsere Wirtschaft, zu der wir alle gehören, gestärkt. Aus diesen Gründen fordert die FDP, dass die Senkung der Gewinnsteuersätze in die vorliegende Steuergesetzrevision integriert und die ergänzte Revision per 1. Januar 2022 umgesetzt wird.

 

Weitere Auskünfte:

Silvan Hilfiker, Grossrat, Vize-Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Herbert H. Scholl, Grossrat, Leiter Ressort Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 062 836 40 50
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91