Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Positives Jahresergebnis 2023 dank weitsichtiger Finanz- und Steuerpolitik – Stark belasteter Mittelstand soll gezielt entlastet werden

Die FDP Aargau nimmt das heute präsentierte positive Jahresergebnis 2023 des Kantons Aargau aus steuerpolitischer Sicht mit Genugtuung zur Kenntnis. Der siebte Überschuss des Kantons in Folge ist erfreulich, da er ohne Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank zustande kommt. Der Kanton ist überdies seit letztem Jahr schuldenfrei, was die Bilanz stärkt.  Die von der FDP lancierten und vom Souverän beschlossenen Steuergesetzrevisionen greifen, wie die Entwicklung des Steuersubstrats eindrücklich zeigt. Diesen erfolgreichen Kurs liberaler Finanzpolitik gilt es langfristig fortzuführen, um einen starken Mittelstand und gesunde KMU im Aargau zu erhalten. Mit der nächsten, nun aufgegleisten Steuergesetzrevision gilt es, den zunehmend finanziell unter Druck stehenden Mittelstand zu entlasten. Die enorme Abweichung des Budgets vom effektiven Jahresabschluss ist indes in dieser Form nicht akzeptabel. Die Budgetierungen des Regierungsrates waren in der Vergangenheit konsequent massiv zu pessimistisch. Hier erwartet die FDP Antworten und klares Gegensteuer im Budget 2025.

Die ausgabenseitigen Herausforderungen in näherer Zukunft sind immens. Themen wie die rekordhohen Energie-/Strompreise, die grossen Migrationsbewegungen, anstehende kantonale Grossinvestitionen im Bereich Bildung und die ungebremst wachsenden Gesundheitskosten dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Eine strikte Ausgabendisziplin ist deshalb weiterhin zentral, der Staat hat sich auf seine Kernaufgaben zu fokussieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass beim Kanton weiter Geld angehäuft werden soll, im Gegenteil.

Budgetierung ausser Rand und Band

Das Budget 2023 wurde vom Grossen Rat auf Antrag des Regierungsrates mit einem Negativsaldo von rund 300 Millionen Franken beschlossen, der effektive Abschluss beträgt nun ein Plus von fast 120 Millionen Franken. So erfreulich dies für die Kantonsfinanzen ist, so unschön ist aus politischer Sicht die enorme Budgetabweichung von weit über 400 Millionen Franken oder 7,8 Prozent. Für 2024 ist ein Minus von 230 Millionen Franken eingestellt, in den Planjahren bis 2028 sind weitere massive Defizite in Aussicht. Bei aller Vorsicht in der Prognose ist davon auszugehen, dass diese Zahlen zu pessimistisch sind. Die FDP erwartet vom Regierungsrat, dass er die Ausgaben näher an der Realität budgetiert und künftig davon absieht, massive Sicherheitsmargen auf der Kostenseite einzubauen. Es mag die Handlungsspielräume der Exekutive erhöhen, ist aber nicht ehrlich gegenüber von Parlament und Bevölkerung.

Steuergesetzrevisionen und Investitionsprogramme umsetzen

Die FDP verlangt vom Regierungsrat korrekte Prognosen und ausgeglichene Budgets. Immer wiederkehrende Überschüsse sind genauso wenig generationengerecht wie stetige Defizite. Bei stetigen Überschüssen erhalten die aktuellen Steuerzahler keine staatlichen Leistungen im Gegenwert ihrer Steuerausgaben. Gerade der stark belastete Mittelstand ist deshalb steuerlich gezielt weiter zu entlasten und die nächste Steuergesetzrevision umgehend umzusetzen. Steuern dienen zur Finanzierung staatlicher Leistungen und nicht zum Äufnen der Staatskasse. Die notwendigen staatlichen Investitionsprogramme sind – selbstverständlich mit der notwendigen ausgabenseitigen Zurückhaltung bei Planung – zeitnah umzusetzen und nicht an die kommenden Generationen zu delegieren.


Weitere Auskünfte:

Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Aufgabenplanung und Finanzen, Tel. 079 698 83 07
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78