Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Positives Jahresergebnis 2022 – Finanzlage bleibt dennoch sehr angespannt; Strikte Ausgabendisziplin und Stärkung der Standortattraktivität als Schlüssel für die Zukunft

Das heute präsentierte positive Jahresergebnis 2022 des Kantons Aargau ist isoliert betrachtet erfreulich. Im Gesamtkontext darf es aber keinesfalls über die äusserst angespannte finanzpolitische Grosswetterlage hinwegtäuschen. Einnahmenseitig haben erneut verschiedene nicht beeinflussbare externe Faktoren massgeblich zum positiven Ergebnis beigetragen. Ausgabenseitig gilt es mit Inflation, Ukrainekrieg, höheren Immigrationszahlen, möglicher Energieknappheit, zahlreichen Baustellen im Gesundheitswesen und weiteren Bereichen namhafte Herausforderungen zu bewältigen. Eine strikte Ausgabendisziplin ist deshalb weiterhin zentral, der Staat hat sich auf seine Kernaufgaben zu fokussieren. Die von der FDP-Fraktion initiierte und vom Volk 2022 beschlossene Steuergesetzrevision kann bereits jetzt als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Der Jahresabschluss zeigt deutlich höhere Steuereinnahmen trotz niederer Steuersätze für Privatpersonen und Unternehmen. Es zeigt sich einmal mehr, dass mit liberalen Rezepten erfolgreiche und griffige Standortpolitik gemacht werden kann.

Klammert man die Finanzhilfe an das Kantonsspital Aarau aus, ist der Aufwand insgesamt gesunken. Die FDP nimmt dies wohlwollend zur Kenntnis. Zugleich gilt es klar festzuhalten, dass der Rückgang mit 0,9 Prozent verhältnismässig klein ist. Die Zahl von Verwaltungsstellen hat in geringerem Ausmass als budgetiert zugenommen, wächst aber weiterhin rapid. Die Maxime eines schlanken und effizienten Staates muss unverändert gelten und wird von der FDP auch weiterhin eingefordert werden.

Steuergesetzrevision als voller Erfolg

Die von der FDP lancierte und im letzten Jahr vom Stimmvolk beschlossene Steuergesetzrevision war richtig und wichtig. Die Einnahmen bei den juristischen Personen stiegen trotz gezielter Entlastungen um 18 Prozent, bei den natürlichen Personen trotz höheren Abzügen bei den Krankenkassenprämien um 2 Prozent. Einmal mehr zeigt sich in aller Deutlichkeit, wie effiziente Standortpolitik funktioniert: Mit attraktiven Rahmenbedingungen für Privatpersonen und Unternehmen; und nicht etwa mit Giesskannen-Fördermassnahmen. Das gewonnene Steuersubstrat ist entscheidend, um den Kanton nachhaltig zu stärken.

Straffes Kostenmanagement dank griffiger Schuldenbremse

Die Bevölkerung wächst weiterhin, was zu einer Mengenausweitung staatlicher Leistungen führt. Hoher Investitionsbedarf, insbesondere im Bildungs- und Gesundheitsbereich, lassen die Ausgabeseite der Kantonsfinanzen rasch wachsen. Im Hinblick auf die kommenden Jahre, in denen nicht mit Zuschüssen aus der Nationalbank gerechnet werden kann, braucht es deshalb ein straffes Budget- und Kostenmanagement. Die vorgesehenen künftigen Fehlbeträge übersteigen die derzeit in der Ausgleichsreserve vorhanden Mittel bereits in den nächsten vier Jahren! Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Schuldenbremse hierfür von grosser Wichtigkeit ist. Die FDP wird sich gegen jegliche Versuche einer Aufweichung der Schuldenbremse mit aller Vehemenz wehren.

Kein Spielraum für Aufblähung des Staatsapparates und regionalpolitische Sonderwünsche

Der Hintergrund der unsicheren Entwicklung mit sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben verpflichtet die Politik ganz besonders, Mass zu halten. Die FDP lehnt deshalb kostenintensive regionalpolitische Sonderwünsche wie den S-Bahn-Halbstundentakt zwischen Stein und Laufenburg ebenso ab wie die weitere Ausdehnung des Staatsapparates durch eine Ombudsstelle. Beide Vorhaben belasten den Kantonshaushalt ohne nennbaren Mehrwert, sondern weisen ein mangelndes Kosten-/Nutzenverhältnis aus. Sie sind aus Sicht des Kantons als Gesamtsystem klar abzulehnen.

 

Weitere Auskünfte: 
Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Aufgabenplanung und Finanzen, Tel. 079 698 83 07
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78