Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Parolen der FDP Aargau zu den nationalen Abstimmungen vom 27. September: Bilateralen Weg stärken – Nein zur Kündigungsinitiative

Die bilateralen Verträge mit der EU ermöglichen der Schweiz eine Beteiligung am europäischen Binnenmarkt unter gleichzeitiger Wahrung der Souveränität. Die Erfahrungen mit den Bilateralen in den vergangenen zwei Jahrzehnten sind überwiegend positiv. Die FDP hat sich stets zum bilateralen Weg bekannt und setzt sich mit Vehemenz für dessen Fortführung ein. Die SVP-Begrenzungsinitiative wird gemäss einstimmigem Beschluss der Geschäftsleitung abgelehnt. Mehrheitlich abgelehnt wird auch die Änderung des Jagdgesetzes.  Der Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer stimmt die FDP Aargau zu.

 

Die Begrenzungsinitiative wird zu Recht auch «Kündigungsinitiative» genannt, würde doch eine Annahme die Personenfreizügigkeit mit den EU-Ländern und – als direkte Folge – alle anderen Abkommen der Bilateralen I aufgekündigt. Die Folgen wären für die Schweiz fatal. Die Schweiz wäre nicht mehr Teil des europäischen Binnenmarktes und die Zusammenarbeit mit der EU in Bereichen wie Handel, Bildung/Forschung, Landwirtschaft und Verkehr nicht mehr geregelt. Dies wäre schon unter normalen Umständen wirtschafts- und sozialpolitisch verheerend. In den Zeiten der globalen Krise aufgrund des Corona-Virus wären die Folgen noch tiefgreifender: Das Handelsvolumen im Import und Export würde noch weiter absacken, Schweizer Firmen müssten erhebliche bürokratische Mehraufwände zu tragen haben, massive Steuerausfälle und Arbeitsplatzverluste aufgrund von Firmenschliessungen oder Wegzügen wären nicht zu vermeiden. Die Geschäftsleitung der FDP Aargau hat aus all diesen Gründen einstimmige die Nein-Parole zur Kündigungsinitiative beschlossen.

Grossrat Lukas Pfisterer, Präsident FDP Aargau: «Der bilaterale Weg hat sich bewährt. Die Kündigungsinitiative nimmt in Kauf, dass alle Brücken auf diesem Weg einstürzen. Das ist verantwortungslos und wird von der FDP entschieden abgelehnt.»

Grossrat Stefan Huwyler, Geschäftsführer FDP Aargau und Aargauer Komitee «Nein zur Kündigungsinitiative»: «Eine Annahme Kündigungsinitiative hätte gerade auch für den Aargau als Grenzkanton äusserst schmerzhafte Folgen: wirtschafts- und sozialpolitisch. Es ist kein Zufall, dass sich eine breite Allianz von Kantonsvertretern, Unternehmern, Parteien, Gewerbe- und Arbeitnehmerorganisation für ein Nein stark machen.»

Nein zum Jagdgesetz

Ebenfalls abgelehnt wird die Änderung des Jagdgesetzes. Eine deutliche Mehrheit der Geschäftsleitung vertritt die Haltung, dass die Revision nicht notwendig bzw. in vorliegender Form abzulehnen sei. Die Möglichkeiten des gezielten Jagdschutzes sind mit dem geltenden Gesetz hinreichend gegeben. Eine Erweiterung der Kantonskompetenzen bei der Jagd ist aus Sicht der FDP Aargau demzufolge nicht notwendig.

Ja zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sieht eine Erhöhung der steuerlichen Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten vor. Künftig können Eltern damit bis zu CHF 25‘000 Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen. Aktuell ist der Abzug beschränkt auf CHF 10'100 pro Kind. Ausserdem soll der allgemeine Kinderabzug von CHF 6’500 auf CHF 10'000 erhöht werden. Diese Erhöhung der Abzüge soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken und dazu beitragen, dass beide Elternteile einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Die Geschäftsleitung fasste einstimmig die Ja-Parole zu dieser Vorlage.

 

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 062 824 54 21