Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Pandemie wirksam bekämpfen und negative Auswirkungen abfedern – FDP Aargau fasst Ja-Parole zum Covid-Gesetz

Die FDP Aargau befürwortet das Bundesgesetz zur Covid-19-Bekämpfung, das am 13. Juni 2021 zur Abstimmung gelangt. Die Geschäftsleitung hat an ihrer letzten Sitzung einstimmig die Ja-Parole gefasst. Das Covid-19-Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Verlängerung der nach wie vor notwendigen Massnahmen zur Pandemiebekämpfung. Auf diese Weise können unter anderem ausreichende Kapazitäten und Versorgung im Gesundheitswesen, Härtefallmassnahmen für Unternehmen, die Unterstützung von Kultur und Verdienstausfalls/Kurzarbeitsentschädigung sichergestellt werden.

Wie Ständerat Thierry Burkart im Rahmen der Geschäftsleitungssitzung ausführte, geht es beim Covid-19-Gesetz hauptsächlich darum, die negativen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern; mit gezielten Unterstützungen durch Kurzarbeitsentschädigungen, Härtefallgeldern für Unternehmen sowie Hilfe für Kultur, Medien und Sport. Wird das Gesetz abgelehnt, können Betroffene künftig nicht mehr auf Unterstützungsmassnahmen zählen. Alle seit letztem Herbst beschlossenen Hilfsmassnahmen der Kantone würden hinfällig, mit entsprechend fatalen Folgen für die Betroffenen. Auch schafft das Gesetz die Möglichkeit, durch rasche Entscheidungswege die Versorgung im Gesundheitswesen sicherzustellen. Direktiven zu Impfungen, Regelungen zu Schutzmassnahmen oder Bestimmungen zum Tragen von Schutzmasken sind hingegen nicht Bestandteil der Vorlage.

Klare Leitplanken für den Bundesrat
Zu Beginn der Pandemie Anfang 2020 erliess der Bundesrat im Alleingang Massnahmen, die auf dem flexiblen Notrecht basieren. Das Covid-19-Gesetz schafft nun einen klaren Rahmen für das Handeln des Bundesrats. Die heutige Ausganslage ist eine andere als zu Beginn der Pandemie. Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 haben einen längeren Zeithorizont und verlangen keine derart dynamischen Entscheidungen mehr wie 2020. Es ist deshalb sinnvoll, dem Bundesrat klare Leitplanken vorzugeben. So muss die Landesregierung bei geplanten neuen Massnahmen vorgängig Kantone, Dachverbände und Parlament konsultieren. Dies gehört zu einer funktionierenden direkten Demokratie und ist ein wichtiger Schritt weg vom Ausnahmezustand und Notrecht zurück zu einer gewissen Normalität.

Lukas Pfisterer, Grossrat und Parteipräsident: «Das Covid-19-Gesetz setzt am richtigen Ort an. Es gewährleistet effiziente und zielgerichtete Unterstützung derjenigen, die gesundheitlich oder wirtschaftlich auf Hilfe angewiesen sind. Die Pandemie kann wirksam und breit abgestützt mit den bewährten Mitteln einer Demokratie bekämpft werden, ohne weiter auf Notrecht zurückgreifen zu müssen.»

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 062 824 54 21