Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Optimierung der Rechungslegung Ja – Aufweichung Schuldenbremse Nein; Anhörungsvorlage GAF-Revision als Diskussionsgrundlage, Justierungen notwendig

Die FDP.Die Liberalen Aargau geht mit dem Regierungsrat einig, dass eine Revision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben Finanzen (GAF) angebracht ist. Verschiedenen Massnahmen wie dem Systemwechsel auf die Erfolgsrechnung als massgebende Steuergrösse, einer stärkeren Gewichtung der Wirkungsprüfung und den Vereinfachungen bei Pilotvorhaben und der Darstellung des AFP steht die FDP positiv gegenüber. Entschieden abgelehnt wird hingegen die geplante Aufweichung der Schuldenbremse sowie die Abschaffung von Höhenverschuldungs- und Budgetreferendum.

Die FDP unterstützt die Massnahme, anstelle der Finanzierungsrechnung neu die Erfolgsrechnung als massgebende finanzpolitische Steuergrösse für die Haushaltsteuerung einzusetzen. Die Konzeption einer sogenannt doppelten Schuldenbremse, richtig umgesetzt, entspricht den modernen Anforderungen. Zugleich ist die FDP dezidiert gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse.

Erfolgsmodell Schuldenbremse darf nicht geschwächt werden

Die Schuldenbremse ist eine freisinnige Errungenschaft. Sie ist ein Erfolgsmodell, um das die Schweiz weltweit beneidet wird. Sie hat auch wesentlich dazu beigetragen, dass wir im Kanton Aargau die andauernde Pandemie mit den Härtefallmassnahmen wirtschaftlich abfedern können. Die FDP hat im politischen Diskurs eine doppelte Schuldenbremse angeregt, die zusätzlich den Selbstfinanzierungsgrad berücksichtigt, dies stärkt das Instrument Schuldenbremse. Auf der anderen Seite wird mittels der geplanten Ausdehnung des Referenzzeitraums hingegen das Gesamtkonstrukt wieder geschwächt. Die FDP stellt sich klar gegen diese Absicht, ebenso gegen die teilweise Abschaffung des Höhenverschuldungsreferendums. Auch das Ausgabenreferendum gehört zur Grundausrüstung einer funktionierenden direkten Demokratie. Die hier vorgesehene Einschränkung der Steuerungsmöglichkeiten durch Parlament und Volk lehnt die FDP entschieden ab.

Übersichtlicher und effizienter: gute Ansätze für Prozessoptimierungen

Die Revisionsvorlage hat auf der anderen Seite verschiedene gute Ansätze, die Rechnungslegung und politische Prozesse vereinfachen und optimieren. Dazu gehören die Vereinfachung von Pilotvorhaben, eine stärkere Gewichtung der Wirkungsprüfung und nicht zuletzt die vorgesehenen Vereinfachungen im Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Die vorgesehene Ausdehnung des Planungshorizonts und die veränderten Vorgaben zur Selbstfinanzierung wird die FDP der notwendigen kritischen Prüfung unterziehen. Bei den Löhnen ist eine gewisse Handlungsfreiheit des Regierungsrats innerhalb des Budgets sinnvoll, jedoch darf es nicht dazu führen, dass die Parameter «Systempflege» und «Rotationseffekt» zu einer versteckten Lohnerhöhung führen, auf die der Grosse Rat keinen Einfluss nehmen kann.

Bernhard Scholl, Grossrat und Ressortleiter Finanzen und Ressourcen, konstatiert: «Die angedachte GAF-Revision enthält gute Ansätze. Die FDP begrüsst verschiedene der angedachten Prozessoptimierungen wie die Zielvorgaben für den Selbstfinanzierungsrad, freie Kompensation innerhalb des Globalbudgets und die Verstärkung der Wirkungsprüfung.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin und Fraktionspräsidentin, ergänzt: «Zugleich dürfen die Steuerungsmöglichkeiten des Grossen Rates und Volkes nicht geschwächt werden. Das Ausgabenreferendum wie das Höhenverschuldungsreferendum sind bewährte Instrumente, an denen die FDP festhalten will.»

Und Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, hält fest: «Für eine Aufweichung der Schuldenbremse wird die FDP keine Hand bieten, dieses Instrument ist absolut zentral für eine nachhaltige Finanzpolitik. Wenn der Regierungsrat an dieser Vorlage unverändert festhält, wird die FDP Aargau sie ablehnen.»

 

Weitere Auskünfte:

Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen, Tel. 079 698 83 07
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78