Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Offener Brief an den Regierungsrat des Kantons Aargau von CVP, FDP, SVP, Aarg. Gewerbeverband und AIHK; Aufforderung zur umgehenden Intervention beim Bundesrat, um die Öffnung aller Läden ab 27. April 2020 zu erwirken

Offener Brief an den Regierungsrat des Kantons Aargau von CVP, FDP, SVP, Aarg. Gewerbeverband und AIHK

17. April 2020

 

Ungerechtigkeiten umgehend verhindern!
Aufforderung an Regierungsrat: Umgehende Intervention beim Bundesrat, um die Öffnung aller Läden ab 27. April 2020 zu erwirken

 

 

Die Fraktionspräsidien der bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände des Kantons Aargau fordern den Regierungsrat auf, beim Bundesrat umgehend zu intervenieren. Mit den wichtigen Lockerungen auf den 27. April 2020 werden leider grosse Ungerechtigkeiten geschaffen. Gemäss Entscheid des Bundesrates dürfen grosse Detailhändler und Baumärkte das ganze Sortiment verkaufen, während die kleinen Einzelhändler aber weiter geschlossen bleiben müssen bis 11. Mai 2020. Das würde dazu führen, dass Kleider, Papeterieartikel, Sportartikel, Velos etc. nach einem langen Verkaufsverbot mit entsprechend grosser Nachfrage bei den privilegierten Händlern gekauft und der Einzelhandel leer ausgehen würden.

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat davon ausgeht, dass ausgerechnet in den grossen Läden die Hygiene- und Abstandsvorschriften besser eingehalten werden können als in den kleineren Fachgeschäften. Deshalb fordern die Wirtschaftsverbände und bürgerlichen Parteien des Kantons Aargau den Regierungsrat auf, umgehend beim Bundesrat zu intervenieren um die Öffnung aller
Läden ab 27. April 2020 zu erwirken. Damit kann eine weitere, ungeheure Wettbewerbsverzerrung, welche das endgültige Aus für viele kleinere Geschäfte zur Folgen haben würde, verhindert werden.

Gleichzeitig wird der Regierungsrat gebeten, sich auch dafür einzusetzen, dass für Gastronomie und Veranstaltungen rasch Perspektiven aufgezeigt werden.

Die aktuelle Krise trifft die Wirtschaft mit aller Härte. Gemeinsam müssen wir diese schwere Zeit meistern. Wenn gewisse Branchen und Betriebe aber durch die Maschen fallen oder massiv benachteiligt werden führt dies zu noch grösseren Schäden und dazu, dass die verordneten Massnahmen über kurz oder lang nicht mehr von allen mitgetragen werden.

 

Aargau, 17. April 2020

Für weitere Auskünfte:
Alfons Kaufmann, Fraktionspräsident CVP, 079 209 35 10
Sabina Freiermuth, Fraktionspräsidentin FDP, 079 333 51 78
Désirée Stutz, Fraktionspräsidentin SVP, 079 454 82 71
Kurt Schmid, Präsident Aargauischer Gewerbeverband, 079 700 10 40
Beat Bechtold, Direktor Aargauische Industrie- und Handelskammer, 062 837 18 01