Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Nein zu einem zahnlosen, bürokratischen und teuren Verwaltungstiger - Überparteiliches Komitee setzt sich für ein Nein zum kantonalen Ombudsgesetz ein

Für die Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 über die Einführung einer kantonalen Ombudsstelle im Aargau hat sich ein breit abgestütztes Nein-Komitee gebildet. Das Komitee wehrt sich gegen eine unnötige und teure Aufblähung des Staatsapparates, für die kein Bedarf besteht. Damit würden unnötig Prozesse verkompliziert, Steuergelder verschwendet und funktionierende Abläufe unnötig infrage gestellt.

Die Delegation des Nein-Komitees bei der Medienkonferenz: Timo Stettler, Nationalrat Benjamin Giezendanner, Nationalrat Andreas Glarner, Grossrätin Sabina Freiermuth, Anna Staub, Grossrat Stefan Huwyler (v.l.n.r.).

Die Kantonalparteien von FDP, SVP, EDU, Jungfreisinnigen und Junger SVP haben deshalb gemeinsam mit dem Aargauischen Gewerbeverband (AGV) ein Nein-Komitee gegründet, dem bereits über 70 Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft angehören. Gemeinsam setzen sich die Komiteemitglieder für eine Ablehnung des Gesetzes ein. Dass das Gesetz überhaupt zur Abstimmung gelangt wird, haben die Grossratsfraktionen von FDP und SVP mit einem erfolgreichen Antrag auf Behördenreferendum im Grossen Rat erwirkt. Damit hat das Volk das letzte Wort in dieser Sache.

Zahnloser Verwaltungstiger

Die neue kantonale Ombudsstelle soll als Anlaufstelle dienen, um bei Schwierigkeiten im Umgang mit den Behörden zu dienen. Sie soll Anliegen entgegennehmen, prüfen, Auskünfte erteilen, erklären und vermitteln. Ein Weisungsrecht hätte die Ombudsstelle indes nicht, sie wäre ein zahnloser Verwaltungstiger, der unnötige zusätzliche Bürokratie ohne Mehrwert für die Bevölkerung produziert. Vielmehr wird ein falscher Eindruck erweckt, dass es bestehe ein Anspruch auf Rechtsauskunft bzw. sogar Rechtshilfe durch den Staat, jederzeit und kostenlos.

Politische Prozesse im Aargau funktionieren

Die Bürgerinnen und Bürger haben im Kanton Aargau bereits heute ausgeprägte Rekurs- und Einsprache-Möglichkeiten gegen Entscheide von Behörden und Verwaltung. Zudem sind die politischen Gremien von kommunalen Kommissionen über Mitglieder von Gemeinderäten und Grossem Rat bis hin zu den Regierungsräten nahe beim Volk und können bei Problemen direkt kontaktiert werden. Die direkte, bürgernahe Demokratie funktioniert und braucht keine weitere Verwaltungsstelle als Vermittlerin.

Hohe und unnötige Kosten

Die Ombudsstelle würde die Steuerzahlenden gemäss Schätzungen zwischen 700'000 und 900'000 Franken pro Jahr kosten. Nicht eingerechnet ist der enorme Aufwand, der durch die neue Ombudsstelle ausgelöst wird: Für andere Stellen innerhalb der kantonalen Verwaltung, für Unternehmen, Privatpersonen und auch Gemeinden. Dies alles für einen bürokratischen Leerlauf ohne verbindliche Konsequenzen. Dies will das überparteiliche Komitee verhindern und setzt sich gemeinsam für ein Nein am 18. Juni 2023 ein.

 

Co-Präsidium Komitee «Nein zum Verwaltungstiger – Nein zum Ombudsgesetz»

Sabina Freiermuth, Präsidentin FDP Aargau
NR Andreas Glarner, Präsident SVP Aargau
NR Benjamin Giezendanner, Präsident Aarg. Gewerbeverband
Roland Haldimann, Präsident EDU Aargau
GR Silvan Hilfiker, Fraktionspräsident FDP Aargau
GR Christian Keller (SVP)
GR Patrick Gosteli, Vize-Fraktionspräsident SVP Aargau
Tim Voser, Präsident Jungfreisinnige Aargau
Ramon Hug, Präsident Junge SVP Aargau
GR Bernhard Scholl (FDP)
GR Gabriel Lüthy (FDP)
 

Insgesamt haben sich bisher über 70 Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dem Nein-Komitee angeschlossen. Die aktuelle Liste aufgeschaltet unter www.verwaltungstiger.ch/komitee


Kontakte für weitere Auskünfte:
Stefan Huwyler, Grossrat FDP, Geschäftsführer Nein-Komitee, Tel. 062 824 54 21, huwyler@fdp-ag.ch