Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Nachhaltiger Umgang mit der Natur; Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen ohne staatliche Überregulierung – FDP Aargau begrüsst Stossrichtung des Programms «Natur 2030»

Funktionierende Ökosysteme und intakte Landschaften bilden unsere Lebensgrundlagen und sind essenziell für unser Gesellschafts- und Wirtschaftssystem. Die Förderung von Biodiversität und der Schutz der Landschaften sind zentral, um die Bevölkerung vor negativen Auswirkungen durch die intensive Raumnutzung zu bewahren. Das Programm ʺNatur 2030ʺ des Kantons Aargau ist mit dem Naturschutzprogramm Wald der effizienteste und wirkungsvollste Weg zur Erreichung dieser Ziele und wird von der FDP Aargau unterstützt. Die dadurch optimierten Umweltbedingungen für Pflanzen, Tiere, Biotope und Landschaften sind für die Lebensqualität von grosser Bedeutung. Zugleich erwartet die FDP, dass gemäss dem überwiesenen Vorstoss der freisinnigen Fraktion neue Feuchtgebiete im Siedlungsraum geschaffen werden. Bei der Umsetzung gilt das Freiwilligkeitsprinzip, Privateigentum muss geschützt bleiben.

Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt:
«Mit ʺNatur 2030ʺ verfolgt der Kanton Aargau den Weg für eine Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Die FDP steht für eine nachhaltige Umweltpolitik ein, in der zugleich das Privateigentum geschützt wird. Wir begrüssen deshalb Stossrichtung von ʺNatur 2030ʺ. Der Grosse Rat hat überdies bereits 2022 auf Antrag der FDP die Umsetzung von Massnahmen zur Schaffung von 170 Hektaren neuer Feuchtgebiete im Siedlungsraum beschlossen. Hier erwarten wir die entsprechende Umsetzung analog dem Labiola-Programm unter dem Freiwilligkeitsprinzip.»

 

→ Anhörungsantwort der FDP Aargau zum Programm «Natur 2030»


Weitere Auskünfte:
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Tel. 078 605 61 51
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78