Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Mutloser Vorschlag des Regierungsrats für 2. Beratung der Steuergesetzrevision – FDP fordert bessere Entlastung von Mittelstand und Hauseigentümern

Der Entwurf des Regierungsrates zur 2. Beratung vermag die FDP Aargau nicht zu überzeugen. Wirklich erfreulich ist einzig der geplante Abzug für berufliche Aus- und Weiterbildungen, der hoffentlich dem Fachkräftemangel entgegenwirken wird. Hingegen wird trotz entsprechenden Prüfungsanträgen kein Weg zur Entlastung der Hauseigentümer, die aufgrund von bundesrechtlichen Anpassungen in jüngerer Vergangenheit mit deutlichen Mehrkosten konfrontiert sind, aufgezeigt. Stattdessen wird einmal mehr eine Grundstückgewinnsteuermassnahme vorgeschlagen, womit die Hausbesitzer zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Die vom Grossen Rat – auf Antrag der FDP – deutlich beschlossenen Kinderabzüge sollen nur teilweise bzw. in reduzierter Form umgesetzt werden. Die von der FDP eingebrachte Idee einer Möglichkeit von höheren Abzügen für Kinderdrittbetreuung erteilt der Regierungsrat ebenfalls eine Abfuhr und damit auch der vermeintlich allenthalben akzeptierten Bemühungen nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Angesichts der Finanzlage des Kantons ist es nicht nur mutlos, sondern unverantwortlich, die Entlastung von Mittelstand, Familien und Hauseigentümern auf ein Minimum beschränken zu wollen.

Die Finanzlage des Kantons ist sehr stabil. Sämtliche Schulden konnten in den vergangenen Jahren abgebaut und die Ausgleichsreserve mit fast einer Milliarde Franken geäufnet werden. Auf die Aussichten für das laufende Jahr sind sehr gut. Unter diesen Umständen ist es unverständlich, dass der Regierungsrat in der vorliegenden Steuergesetzrevision nicht mehr Mut aufbringt.

Tragende Bevölkerungsteile jetzt entlasten!

Es ist aus Sicht der FDP inakzeptabel, dass auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiter Staatsvermögen aufgebaut wird. Vielmehr ist es höchste Zeit, den Mittelstand und die Eigenheimbesitzer nun richtig zu entlasten. Diese Gruppen bilden einen tragenden Teil der Gesellschaft und wurden durch Teuerung und stetig steigende Lebenshaltungskosten bzw. neue Zwangsabgaben in der Vergangenheit genug geschröpft. Auch bei der Senkung des Vermögenssteuersatzes besteht noch Potenzial, um für Leute mit einem Vermögen als Kanton attraktiv zu bleiben. Steuergünstige Nachbarkantone sind nah und den Verlust von guten Steuerzahlenden gilt es zu vermeiden. Die erneut vorgeschlagene Staffelung der Umsetzung der Revision ist aus FDP-Sicht nicht notwendig, sondern verzögert die Systemverbesserungen unnötig. Die Steuergesetzrevision soll per 1. Januar 2025 umgesetzt werden.
 

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:
«Die FDP Aargau hat für die 2. Lesung klar mehr erwartet. Familien, Mittelstand und auch Eigenheimbesitzer müssen jetzt gezielt entlastet werden. Eine Staffelung der Revision ist unnötig. Das Lavieren des Regierungsrates und Beharren auf kleineren Reduktionen ist angesichts der finanzpolitischen Situation enttäuschend. Steuerentlastungen von heute sind Investitionen in die Zukunft unseres Kantons!»
 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin:
«Der Vorschlag des Regierungsrats ist unbefriedigend. Der Grosse Rat hat in der 1. Lesung klar aufgezeigt, dass er verstärkte Steuerentlastungen will. So wurden etwa die FDP-Anträge für höhere Kinderdrittbetreuungsabzüge und Kinderabzüge deutlich gutgeheissen. Weitere Entlastungen im Bereich der Vermögenssteuern oder bei Pauschalen für Liegenschaftsunterhalt wären möglich, die FDP hat Vorschläge eingebracht. Der Regierungsrat will diese Bälle offenbar nicht aufnehmen. Wir werden deshalb neuerliche Anträge prüfen.»
 

Weitere Auskünfte:
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78