Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Langzeitfolgen dämpfen: Wirtschaft, Kultur und Sport jetzt gezielt unterstützen – FDP Aargau begrüsst Entscheid der Kommissionen KAPF, VWA und BKS

Die anhaltende Covid-Pandemie erfordert auch finanzpolitisch aussergewöhnliche Massnahmen. Zentral ist, mögliche negative Langzeitfolgen bestmöglich abzudämpfen. Der Entscheid der grossrätlichen Kommissionen für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF), Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) und Bildung, Kultur und Sport (BKS), insgesamt 141,2 Millionen Franken für Massnahmenpakete für Wirtschaft sowie Sport und Kultur im Kanton Aargau bereitzustellen, wird von der FDP Aargau unterstützt. Den stark betroffenen Unternehmen muss rasch und so unbürokratisch wie möglich geholfen werden.

Es ist entscheidend, dass strukturell gesunden, überlebensfähigen Unternehmen, Kultur- und Sportorganisationen, die wegen Corona in wirtschaftliche Nöte geraten sind, jetzt möglichst rasch geholfen wird. Der Vorschlag des Regierungsrats, die Massnahmenpakete nicht auf einzelne Branchen einzuschränken, sondern die Ansprüche mittels eines Kriterienkatalogs zu definieren, ist richtig und zielführend. Zwar sind die Kriterien von Bund und Kanton insgesamt wenig präzis, jedoch erlaubt dies eine gezielte Beurteilung der Einzelfälle, die oftmals schwer vergleichbar sind. Ebenso unterstützt die FDP die Empfehlung der KAPF an den Regierungsrat, dass die Schwelle für Unternehmen, in das Massnahmenprogramm aufgenommen zu werden, nicht zu hoch angesetzt wird. So wird eine wirksame Unterstützung von Unternehmungen und Personen ermöglicht.

Der Grosse Rat hatte im Juni bereits einmal einem Hilfspaket von 150 Millionen Franken zugestimmt, von denen rund ca. 25 Millionen effektiv vergeben wurden. Die verbleibenden rund 125 Millionen sind im zweiten Massnahmenpaket, für das die Kriterien den aktuellen Umständen angepasst wurden, richtig eingesetzt.

 

Gabriel Lüthy, Grossrat, Leiter Ressort Finanzen und Ressourcen: «Der gezielte Einsatz von Finanzhilfen federt die mittel- und langfristigen Folgen der auch wirtschaftspolitisch verheerenden Covid-Pandemie ab. Die FDP Aargau unterstützt diese Massnahmen.»
 

Lukas Pfisterer, Grossrat, Präsident FDP Aargau: «Es geht um den Erhalt von Arbeitsplätzen im Aargau und damit um die Zukunft von unzähligen Menschen und ihren Familien.»

 

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Gabriel Lüthy, Grossrat, Leiter Ressort Finanzen und Ressourcen, Tel. 079 823 05 42
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 062 824 54 21