Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Keine unnötigen Steuerbelastungen für Aargauerinnen und Aargauer – Rückgabe der staatlichen Mehreinnahmen an die Bevölkerung soll ohne Verzögerung erfolgen

Steuererhebung gehört zu einem funktionierenden Staatswesen. Jedoch müssen Fiskalabgaben auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Steuern auf Vorrat lehnt die FDP vehement ab. Durch die bundesrechtlich vorgeschriebenen Änderungen im Bereich des Schätzungswesens steigen die Steuereinnahmen des Kantons Aargau, zulasten der Eigenheimbesitzer. Mit der heute präsentierten Steuergesetzrevision sieht der Regierungsrat eine Rückverteilung dieser Mehreinnahmen mittels Steuersenkungen vor. Die FDP-Fraktion hatte diesen Ansatz der Kompensation im Grossen Rat lanciert und ist erfreut, dass er nun als Umsetzungsvorschlag auf dem Tisch liegt. Auch die Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung gehen auf einen FDP-Vorstoss zurück. Eine Staffelung der Revision lehnt die FDP ab. Es gibt keinen triftigen Grund diese Revision nicht auf einmal und möglichst rasch zu realisieren.

Mit der Annahme der von der FDP initiierten und vom Volk im Mai 2022 angenommen Steuergesetzrevision zur Entlastung von Mittelstand und Unternehmen ist dem Kanton Aargau ein wichtiger Wurf gelungen. Die im Grossen Rat im Frühling 2023 verabschiedete Steuerstrategie will den eingeschlagenen erfolgreichen Weg weitergehen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Entlastung von Eigenheimbesitzern (gemeinsames Postulat der Fraktionen FDP und SVP) und Erhöhung der Kinderabzüge sowie für Kinderdrittbetreuung (Umsetzung einer FDP-Motion von Sabina Freiermuth und Silvan Hilfiker) sind weitere wichtige Schritte zur Erhöhung der Standortattraktivität des Aargaus als Wohnkanton. Dazu trägt auch die geplante Entlastung von Vereinen und Stiftungen bei.

Keine Verzögerung durch Staffelung – Umsetzung jetzt
Abgelehnt wird die Idee einer gestaffelten Umsetzung der Revision. Die FDP hatte sich bereits in der Anhörung dagegen ausgesprochen. Es geht darum, die durch Bundesrecht erzwungenen Mehreinnahmen an die Bevölkerung zurück zu geben und nicht darum, Geld beim Staat zu horten. Entsprechend ist die Revision raschestmöglich umzusetzen und auf unnötige Zwischenstufen ist zu verzichten. Die Mehreinnahmen sollen jetzt zurückfliessen und nicht irgendwann später. Eine Staffelung würde in den ersten Jahren dazu führen, dass für den Kanton Netto-Mehreinnahmen generiert werden.

 

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:

«Die Steuergesetzrevision kommt zum richtigen Zeitpunkt, da steigende Energiepreise und Inflation die Haushaltsbudgets belasten. Es ist entscheidend, die zusätzlichen Einnahmen des Kantons und der Gemeinden durch die Erhöhung der Liegenschaftsbesteuerung schnell zurückzugeben. Diese Revision ist ein bedeutender Schritt, aber sicherlich nicht der letzte auf dem Weg an die Spitze im interkantonalen Wettbewerb.»



Weitere Auskünfte:
Silvan Hilfiker Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78