Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Jetzt Steuern senken! – Es braucht Nachjustierungen bei der Steuergesetzrevision; Frühere Umsetzung der Revision und Abfederung der Mehreinnahmen sind ein Muss

Die FDP-Fraktion ist über das Ergebnis der Kommissionsberatung zur aktuellen Steuergesetzrevision enttäuscht. Es ist nicht ersichtlich, warum bei der aktuell sehr stabilen Finanzlage die Umsetzung des zweiten Pakets nicht per 1. Januar 2026, sondern erst ein Jahr später erfolgen soll. Die höheren Einnahmen aufgrund der Erhöhung des Eigenmietwertes und der Liegenschaftswerte werden überdies nicht abgefedert. Das ist inakzeptabel. Die FDP wird sich in der Beratung im Grossen Rat mit Vehemenz für die Entlastung von Mittelstand und Wohneigentümern einsetzen. Überdies wird die FDP, wie bereits im Frühling angekündigt (vgl. Medienmitteilung vom 26. März 2024), in der laufenden Beratung des Budgets 2025 eine Senkung des Kantonssteuerfusses beantragen. Es kann nicht sein, dass der Kanton weiter Vermögen auf Kosten der Steuerzahler anhäuft. Mit einem von der FDP-Fraktion im Frühling eingereichten Vorstoss soll der Regierungsrat zudem die Rückverteilung von Steuermitteln an die Bevölkerung prüfen.

Die Finanzlage des Kantons ist sehr stabil. Sämtliche Schulden konnten in den vergangenen Jahren abgebaut und die Ausgleichsreserve mit fast einer Milliarde Franken geäufnet werden. Auch die Aussichten für das laufende Jahr sind sehr gut. Es ist realistisch, dass per Ende 2024 weitere Mittel dazukommen. Das ist mehr als genug für einen staatlichen «Notgroschen»!

Jetzt Steuern senken!

Unter diesen Umständen ist es unverständlich, dass der Regierungsrat und nun auch die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) in der vorliegenden Steuergesetzrevision nicht mehr Mut aufbringen. Es jetzt an der Zeit, die Bevölkerung direkt zu entlasten. Mit der Erhöhung des Eigenmietwerts und der Liegenschaftswerte werden Mittelstand und insbesondere Wohneigentümer massiv belastet. Diese Steuereinnahmen müssen komplett zurückgegeben werden.

Die FDP-Fraktion wird deshalb in der Beratung des Kantonsbudgets 2025 eine Senkung des Kantonssteuerfusses von 3 Prozent beantragen. Und mit einem von der FDP-Fraktion im Frühling eingereichten Vorstoss soll der Regierungsrat zudem die Rückverteilung von Steuermitteln an die Bevölkerung prüfen. Mit diesen gezielten und moderaten Entlastungen geht die FDP ihren Weg einer nachhaltigen Finanzpolitik konsequent weiter.
 

Weitere Auskünfte:
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Aufgabenplanung und Finanzen, Tel. 079 698 83 07