Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Ja zur Technologieoffenheit; Langfristig gesicherte Energieversorgung statt Technologieverbot – FDP Aargau unterstützt Gegenvorschlag zur «Blackoutinitiative»

Die Thematik Stromversorgungssicherheit ist in der Schweiz seit Jahren ein Dauerthema. Die FDP Aargau hat sich seit jeher für Technologieoffenheit ausgesprochen. Für eine langfristig sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Stromproduktion ist der Einbezug der Kernenergie unerlässlich. Der Bundesrat zeigt mit dem Gegenvorschlag zur «Blackoutinitiative» den richtigen Weg auf. Die FDP Aargau unterstützt diese Aufhebung des Neubauverbots von Kernkraftwerken und befürwortet daher die Anpassung des Kernenergiegesetzes.

Der Kanton Aargau ist als Standort von drei Kernkraftreaktoren und verschiedenen Forschungsinstituten wie dem PSI in Villigen stark daran interessiert, dass die Kernenergie in der Schweiz wieder legalisiert und damit die Kernenergieforschung wiederbelebt wird. Die im Kanton Aargau stark vertretene produzierende Industrie ist auf eine sichere, unterbruchsfreie und bezahlbare Stromversorgung angewiesen. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Aufhebung des Neubauverbots von Kernkraftwerken wird ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan.

Energiestrategie 2050 ist gescheitert – Kurskorrektur unumgänglich
Die von der FDP Aargau abgelehnte Energiestrategie 2050 und das damit verbundene Neubauverbot von Kernenergieanlagen ging 2017 von Annahmen aus, die sich heute als klar falsch erwiesen haben. Weder sinkt der Strombedarf noch wurden die neuen erneuerbaren Energien im damals prognostizierten Ausmass ausgebaut. Zudem wurden die Klimaziele dannzumal noch nicht berücksichtigt. Heute ist anerkannt, dass der Strombedarf aufgrund des starken Bevölkerungswachstums und der Dekarbonisierung deutlich stärker ansteigt als vor acht Jahren angenommen. Ohne Grosskraftwerke wird die Schweiz im Winterhalbjahr von Stromimporten abhängig bleiben. Es ist nun höchste Zeit, die notwendige Kurskorrektur vorzunehmen.

Sichere Stromversorgung dank Technologieoffenheit
Die FDP Aargau hat im Januar 2022, noch vor Ausbruch des Ukrainekrieges und den damit verbundenen Verwerfungen auf den Energiemärkten, im «Liberalen Standpunkt ‘Stromversorgungssicherheit’» explizit die Aufhebung des Technologieverbots gefordert. Namentlich soll das Neubauverbot von Kernkraftwerken aufgehoben werden. Diese Forderung ist aktueller denn je.

Jetzt politisch handeln!
Die FDP Aargau fordert das Bundesparlament auf, die notwendigen Schritte einzuleiten und das Kernenergiegesetz anzupassen. Damit würden der Strombranche die notwendigen Handlungsoptionen offenstehen, gerade auch mit Blick auf die Nutzung der bisherigen KKW-Standorte. Für die Netzstabilisierung im Gesamtsystem sind CO2-arme Grundlast-Grosskraftwerke, sprich Kernenergiekraftwerke, zwingend notwendig. Es wäre zudem ein wichtiges Signal an die verarbeitende Industrie hinsichtlich künftiger Investitionen am Standort Schweiz. Und schliesslich würde die Attraktivität der Ausbildung im Bereich Kernenergie wieder steigen. Eine dringende Notwendigkeit, um Nachwuchs für den Langzeitbetrieb der KKW und den späteren Rückbau zu rekrutieren.

 

→ Anhörungsantwort der FDP Aargau zum Gegenvorschlag «Blackoutinitiative»


Weitere Auskünfte:
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Energie, Tel. 078 605 61 51
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78