Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Guten Jahresabschluss für Investitionen in die Zukunft nutzen - Steuergesetzrevision und weitere Projekte stärken den Standort Aargau langfristig

Die FDP.Die Liberalen Aargau nimmt den heute präsentierten Jahresabschluss des Kantons für das Jahr 2021 erfreut zur Kenntnis. Strukturell stellen sich für den Aargau weiterhin Herausforderungen, denen man mit weitsichtiger Finanzpolitik begegnen muss. Dies ist dank der Überschüsse der letzten Jahre möglich. Mit der Steuergesetzrevision und der Realisierung von Bauvorhaben wird gezielt in die Standortattraktivität des Kantons investiert – zugunsten von Bevölkerung und Wirtschaft. Zugleich werden die Schulden weiter abgebaut, ebenso wichtig für eine solide Finanzstruktur und zur Entlastung jüngerer und künftiger Generationen.

Das auf den ersten Blick sehr gute Jahresergebnis ist auch mit Vorsicht zu geniessen, zwei Drittel des Überschusses verdankt man der hohen Gewinnausschüttung der Nationalbank (SNB) und nicht eigenen erwirtschafteten Mitteln. Der Aargau gehört nach wie vor zu den Empfängerkantonen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) und profitiert bei den Ertragsüberschüssen der vergangenen Jahre von massiven Sondereffekten.

 

Strukturelles Defizit noch nicht behoben

Die positiven Abschlüsse der vergangenen Jahre dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass grössere strukturelle Herausforderungen bestehen bleiben. Ohne die «Erträge» aus SNB und NFA würden für den Aargau weiterhin negative Jahresergebnisse resultieren. Die Steuereinnahmen 2021 verbleiben auf Vorjahresniveau bzw. gehen bei den juristischen Personen um 10 Prozent zurück. Dies zeigt, dass die Corona-Pandemie keineswegs spurlos an der Aargauer Wirtschaft vorbei gegangen ist. Umso wichtiger ist die gezielte Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen mit der Steuergesetzrevision, über die am 15. Mai abgestimmt wird.

 

Weitsichtige Finanzpolitik mit der Steuergesetzrevision

Der Überschuss und die in den letzten Jahren gebildeten Reserven bieten Gewähr dafür, dass der Aargau die Steuergesetzrevision gut verkraften kann. Mittel- und langfristig wird der Kanton zudem von der Neuansiedlung von Unternehmen und Arbeitsplätzen und der Vermeidung von Wegzügen profitieren. Die Gesetzesrevision ist wichtig und kommt zur richtigen Zeit. Mit dem Abbau bisheriger Schuldbeträge wird der Kantonshaushalt nachhaltig entlastet und Handlungsfreiheit zurückgewonnen, was wiederum zugunsten der Bevölkerung und des Unternehmensstandorts geht.

 

Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen:

«Der Überschuss von heute ist die Investition für morgen. Wir dürfen nun keinesfalls zurücklehnen, sondern müssen konsequent weiter an der Standortattraktivität des Aargaus arbeiten. Das heisst: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen entlasten und gleichzeitig gezielt investieren.»

 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin:

«So erfreulich der Überschuss ist, so eindeutig sind die weiterhin bestehenden strukturellen Herausforderungen für den Aargau. Unser Anspruch muss sein, die Abhängigkeit von Nationalbank und Finanzausgleich zu reduzieren. Mit der bürgerlichen Finanz- und Steuerpolitik der vergangenen Jahre sind wir auf dem richtigen Weg. Die FDP wird diesen konsequent weiter gehen.»

 

Weitere Auskünfte:

Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen, Tel. 079 698 83 07

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78