Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Gesundheitswesen entflechten und wettbewerbsfähiger machen – FDP Aargau nimmt umfassend Stellung zur neuen Gesundheitspolitischen Gesamtplanung

Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 (GGpl) definiert die strategische Grundausrichtung der Gesundheitspolitik im Aargau für das kommende Jahrzehnt. Nach mehrfacher Verzögerung ist eine Neuauflage der GGpl dringend notwendig, um den mannigfaltigen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung zu begegnen. Die Anhörungsvorlage nimmt wichtige Ansätze auf, die seitens FDP Aargau seit langer Zeit gefordert werden. Zentral ist etwa die Entflechtung der Strukturen mit der Mehrfachrolle des Kantons, welche die FDP-Grossratsfraktion unter anderem bereits 2018 in der «Liberalen Agenda Gesundheit» verlangt hatte. Auch der Aufbau einer integrierten Versorgung ist ein dringendes Gebot der Zeit, aus medizinischen wie aus finanziellen Gründen. Hingegen werden Leistungsziele und Steuerung des Kantons über Mengen entschieden abgelehnt; sie schaffen eine Mehrklassenmedizin und tragen nicht zu einer Entspannung der Kostensituation bei.

Die FDP erwartet, dass in der GGpl wirksame Strategien zur Eindämmung der Überregulierung im Gesundheitswesen präsentiert werden. Die massgeblichen finanziellen Stellschrauben in der Gesundheitspolitik liegen auf Bundesebene. Die FDP erwartet vom Regierungsrat, dass er sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für den Abbau bekannter Fehlanreize einsetzt.

Ja zu Entflechtung und Wettbewerb – Nein zu Überregulierung

Der Kanton kämpft aufgrund seiner diversen Rollen als Eigentümer, Finanzierer, Leistungsbesteller und Regulator bei der Gesundheitsversorgung mit zahlreichen Zielkonflikten. Das jüngste Beispiel mit den Finanzproblemen des KSA zeigt diese Problematik exemplarisch. Für die FDP ist klar, dass auch bei einer Veräusserung der Beteiligungen die Sicherstellung der Grundversorgung gewährleistet bliebe, da der Kanton über die Spitalliste sowie Leistungsverträge steuern kann und auch mitfinanziert. Staatliche Steuerung über Mengen ist ein Konzept, das zum Scheitern verurteilt ist. Für einen funktionierenden Wettbewerb benötigen Märkte minimale Überkapazitäten. Die FDP lehnt Leistungsziele wie etwa Maximalzahlen für Behandlungen entschieden ab. Sie führen zu einer Ungleichbehandlung der Patienten und verlagern die Kosten nur.

Integrierte Versorgung vorantreiben und fiskalische Äquivalenz einhalten

Für ein effizientes und effektives Gesundheitswesen ist eine integrierte Versorgung ein zentraler Schlüssel. Die Versorgung muss sektorenübergreifend und interprofessionell erfolgen. Um dies zu gewährleisten, braucht es die richtigen Anreize und die Optimierung der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen bzw. Dienstleistern – etwa über neue Technologien. Für die FDP gilt als oberste Maxime die Einhaltung der fiskalischen Äquivalenz: «Wer befiehlt, zahlt.» Wenn die Gemeinden mit den Versorgungsregionen mehr Entscheidungskompetenzen bekommen sollen, bleiben sie konsequenterweise weiterhin für die Finanzierung der Pflegeleistungen verantwortlich, andernfalls müssten diese Entscheidungskompetenzen folgerichtig beim Kanton sein.
 

Dr. med. Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales:

«Es ist erfreulich, dass die von der FDP seit Langem geforderte Entflechtung der Mehrfachrolle des Kantons und Strategien für eine verbesserte integrierte Versorgung endlich auf den Tisch kommen. Wir werden den Prozess weiter konstruktiv-kritisch begleiten und uns aktiv einbringen.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin:

«Die FDP steht seit jeher ein für eine wirksame und patientenfreundliche Gesundheitsversorgung. Hingegen wehren wir uns entschieden gegen Bürokratie und zunehmende staatliche Regulierung. Dies gilt es bei der weiteren Ausarbeitung der GGpl 2030 sorgfältig auszutarieren.»

→ Detaillierte Anhörungsantwort der FDP Aargau

 

Weitere Auskünfte:

Dr. med. Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales, Tel. 079 918 00 38
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78