Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Gesundheitspolitische Gesamtplanung: Der Anfang eines langen Weges – FDP fordert konkrete Kostenabschätzungen und mehr Mut bei der Eigentümerfrage

Nach langen Verzögerungen hat der Regierungsrat heute endlich einen Entwurf für die neue gesundheitspolitische Strategie des Kantons Aargau präsentiert. Dieser fällt trotzt des grossen Umfanges inhaltlich leider eher mager aus. Die FDP Aargau wird das Papier in den kommenden Wochen detailliert studieren und eine fundierte Stellungnahme einreichen. Nach einer ersten groben Sichtung ist die FDP im Grundsatz einverstanden, dass die immensen Herausforderungen möglichst gesamtheitlich angegangen werden, so wie es die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 (GGpl) vorsieht. Eine Entflechtung der konfliktbeladenen Mehrfachrolle des Kantons als Eigentümer, Finanzierer, Leistungsbesteller und Regulator ist zwingend und dringend notwendig. Dass die Kostenfolgen der geplanten Strategien völlig offenbleiben wertet die Vorlage stark ab und macht sie finanzpolitisch zu einer eigentlichen Blackbox. Die FDP erwartet hier in den kommenden Monaten Antworten. Zudem besteht bei der enormen Breite des Strategiepapiers mit 24 Einzelstrategien und 80 Massnahmen die Gefahr einer inhaltlichen Verzettelung ohne roten Faden. Entscheidend ist die Umsetzung der Massnahmen, die GGpl als übergeordnetes Planungsinstrument bleibt sonst toter Buchstabe.

Das Vorlegen einer überarbeiteten Strategie nach über 13 Jahren war höchste Zeit, eigentlich bereits deutlich zu spät. Ein Privatunternehmen wäre ohne strategisches Update über so einen langen Zeitraum längst in den Konkurs gegangen. Im Aargau beschränkte sich dies auf den staatlich verhinderten Beinahe-Konkurs eines Kantonsspitals, was jedoch allein schon katastrophal genug ist.

Kostenfolgen müssen aufgezeigt werden
Konkrete Zahlen zu den Kosten sucht man in der GGpl vergebens. Die FDP erwartet, dass Leistungskennzahlen vorgelegt werden, anhand denen der Fortschritt betriebswirtschaftlich gemessen und analysiert werden kann. Die FDP befürwortet die Massnahmen, die zu Wettbewerb und Transparenz bei den Leistungserbringern führen. So kann das Kosten/Nutzen-Verhältnis von Massnahmen überprüft und der Fokus auf die Qualität gelegt werden. Leistungsziele wie Maximalzahlen für Behandlungen lehnt die FDP weiterhin ab.

Eigentümerfrage: Richtung stimmt, aber es fehlt an Mut
Die FDP Aargau fordert seit langem die Möglichkeit der Veräusserungen von Anteilen an kantonalen Gesundheitseinrichtungen. Mit dem Vorschlag, diese Möglichkeit für maximal 49 Prozent des Aktienkapitals zu schaffen, nimmt der Regierungsrat diese Idee nun auf, die entscheidende Entschlossenheit fehlt allerdings. Letztlich ist es wenig entscheidend, ob die Grenze für Anteilsveräusserungen bei 30 Prozent (aktuelle Regelung) oder bei 49 Prozent liegt.

Anreize für integrierte Gesundheitsversorgung schaffen
Die Förderung einer integrierten Versorgung wird von der FDP begrüsst. Eine interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern schafft Mehrwert. Die Digitalisierung bietet in diesem Bereich Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Der Einbezug der Leistungserbringer in die Umsetzung der Prozesse muss gewährleistet sein. Die Bestrebungen dürfen nicht zu mehr Bürokratie führen, sondern müssen das System effizienter machen.


Weitere Auskünfte:
Dr. Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales, Tel. 079 918 00 38
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78