Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Gestärkt in die Zukunft: Wirtschaft und Gesellschaft gezielt entlasten – Steuergesetzrevision, Schuldenabbau und neue Gesundheitsplanung sind zentral

Die FDP Aargau nimmt den heute vom Regierungsrat präsentierten Aufgaben- und Finanzplan 2022-25 2022 zur Kenntnis und sieht sich in ihren Positionen bestätigt. Die geplanten höheren Steuereträge im 2022 nach der geplanten Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision zeigt, dass diese Revision richtig und nachhaltig ist. Die Entlastung der Unternehmen im Bereich Gewinnsteuern und der Privatpersonen bei den Krankenkassenprämien-Abzügen entlasten Wirtschaft und Gesellschaft in dieser schwierigen Zeit. Dies stärkt den Staatshaushalt mittel- und langfristig. Daneben sind die gesundheitspolitische Gesamtplanung und der konsequente Schuldenabbau weitere zentrale Elemente.

Die Kantonsfinanzen sind gesund, jedoch vor allem dank Sondereinnahmen durch den Nationalen Finanzausgleich (NFA) und die Nationalbank-Ausschüttungen. Der massiv höhere Personalaufwand und das Stellenwachstum beim Staatspersonal wird die FDP in der AFP-Beratung einmal mehr kritisch hinterfragen. Grundsätzlich ist die Entwicklung der Finanzlage in der jüngeren Vergangenheit positiv und auch die Zukunft gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Es bleiben jedoch grössere Unsicherheiten aufgrund der anhaltenden Pandemie. Die FDP bleibt wachsam, um unnötige Ausgaben zu vermeiden und die Staatsquote zu senken. Drei Hauptpfeiler sind für die FDP bei der Sicherstellung von gesunden Kantonsfinanzen entscheidend.

1) Standortattraktivität erhöhen – Unternehmenssteuern jetzt senken

Die Steuergesetzrevision zur Entlastung der Unternehmen mittels Senkung der Gewinnsteuern und der privaten Haushalte mit der überfälligen Erhöhung der Krankenkassenprämien-Abzüge bei den Steuern stärken Wirtschaft und Gesellschaft im Aargau. Die weiter steigenden Steuereinnahmen zeigen an, dass dies finanzpolitisch auch kurzfristig verkraftbar und richtig ist. Mittel- bis langfristig stärkt es den Kanton in seiner Standortattraktivität entscheidend, was auch den Kantonsfinanzen zugutekommt.

Silvan Hilfiker, Grossrat und Fraktionspräsident: «Die Steuergesetzrevision ist gerade aufgrund der schwierigen Umstände in der Pandemiezeit besonders wichtig. Damit helfen wir auch Unternehmen, die ohne Staatshilfe durch die Krise kommen. Die Revision fördert die Standortattraktivität und bringt die notwendige Entlastung von Unternehmen und Steuerzahlenden. Dies ist eine wirksame Investition in die finanziell gesündere Zukunft des Kantons!»

2) Konsequenter Schuldenabbau – keine Schwächung der Schuldenbremse

Der Schuldenbestand des Kantons ist so tief wie seit langer Zeit nicht mehr, dank der erfolgreichen Schuldenabbaustrategie, wie sie die FDP immer aktiv gefordert hat, gegen vehementen Widerstand von Links und zum Teil auch aus dem Regierungsrat. Diesen Weg gilt es weiter zu gehen. Tiefe Schulden sind elementar für einen gesunden Staatshaushalt und eine Pflicht gegenüber nachfolgenden Generationen. Die Schuldenbremse spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

Dr. Bernhard Scholl, Grossrat und Ressortleiter Finanzen: «Der Schuldenabbau muss weiter vorangetrieben werden. Dank der Schuldenbremse ist der Aargau heute trotz angespannter Situation finanziell handlungsfähig. Die FDP wird sich weiterhin gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse einsetzen.»

3) Neue gesundheitspolitische Gesamtplanung dringend erforderlich

Der Aufwand im Aufgabenbereich Gesundheit steigt weiterhin ungebremst an, für 2022 ist eine Steigerung um 3.4 Prozent budgetiert, auf eine Summe von über 939 Millionen Franken, 2025 wird voraussichtlich die Grenze von einer Milliarde Franken überschritten. Diese hohen Ausgaben in einem einzelnen Aufgabenbereich belasten den Kantonshaushalt massiv. Eine neue gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) muss rasch vorliegen und in die Umsetzung gehen.

Sabina Freiermuth, Grossrätin und Parteipräsidentin: «Die FDP-Fraktion weist seit Jahren daraufhin und es wird immer kritischer: das Gesundheitssystem muss umgehend finanziell ins Lot gebracht werden, der Handlungsbedarf ist akut! Die neue gesundheitspolitische Gesamtplanung ist nötiger denn je.»

 

Weitere Auskünfte:
Bernhard Scholl, Grossrat, Leiter Ressort Finanzen und Ressourcen, Tel. 079 698 83 07
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78