Ein Konkurs des KSA ist für die FDP Aargau keine Option. Die gesetzlich klar formulierte Verpflichtung zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung schliesst die Möglichkeit aus, beim grössten Aargauer Spital in wenigen Monaten den Betrieb einzustellen. Die FDP zeigt sich allerdings ernüchtert und besorgt darüber, dass viele der grundlegenden strukturellen Probleme des KSA seit über zehn Jahren bekannt sind und nicht wirksam angepackt wurden.
Enge Begleitung und regelmässige Berichterstattung
Mit der vom Regierungsrat beantragten Freigabe der Finanzhilfe durch den Grossen Rat ist der diesbezügliche Prozess nicht beendet, sondern fängt erst an. Für die FDP ist unabdingbar, dass das KSA danach weiter eng begleitet wird. Der Regierungsrat seinerseits ist in der Pflicht, die Eigentümerstrategie anzupassen, dabei den «Endversorger-Status» des KSA ergebnisoffen zu überprüfen und wirksame Controlling-Instrumente zu implementieren. Die vom Regierungsrat angekündigte Begleitung dieses Prozesses durch externe Stellen muss einen klar erkennbaren Nutzen bringen. Der Regierungsrat hat durch eine regelmässige Berichterstattung an die zuständigen Grossratskommissionen GSW und KAPF den Einbezug des Parlaments sicherzustellen.
Ergebnisoffene Analyse des Leistungsportfolios
Für eine tiefgreifende und nachhaltige Struktursanierung des KSA ist eine grundlegende Überprüfung des Leistungsportfolios vorzunehmen. Tabus darf es dabei nicht geben. Die einzelnen Bereiche sind auf ihre Rentabilität zu prüfen, mögliche Kooperationen mit anderen Leistungserbringen sind in die Überlegungen einzubeziehen. Auch die Nutzung bestimmter Bereiche des Neubaus durch Dritte ist eine Option, die es anzuschauen gilt. Und letztlich führt kein Weg daran vorbei, die Unternehmenskultur im KSA grundlegend zu verändern, um das Spital finanziell und organisatorisch zu stabilisieren.
Gesundheitswesen tiefgreifend reformieren
Der Reformbedarf ist nicht auf das KSA als grossen Gesundheitsversorger beschränkt, sondern muss in der gesamten Spitallandschaft an die Hand genommen werden. Die Entflechtung der Mehrfachrollen des Kantons bei den Kantonsspitälern ist ebenso notwendig wie eine Lösungsfindung der Unterdeckung der Tarife, sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich bei sämtlichen Spitälern. Auch gilt es zu klären, ob eine Anpassung bei der Vergütung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen angezeigt wäre.
Weitere Auskünfte:
Dr. med. Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales, Tel. 079 918 00 38
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78