Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Funktionierende und bezahlbare Gesundheitsversorgung hat erste Priorität – FDP fordert enge Begleitung der KSA-Finanzhilfe und Überprüfung des Leistungsportfolios

Für die FDP.Die Liberalen Aargau hat die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für die Menschen im Kanton Aargau erste Priorität. Eine Sanierung der Kantonsspital Aarau AG (KSA), dem grössten Gesundheitsversorger im Kanton, ist deshalb unumgänglich. Jedoch ist die Verwendung des Finanzhilfebeitrag von 240 Millionen Franken Steuergeldern durch den Regierungsrat eng zu begleiten. Den zuständigen Kommissionen im Grossen Rat ist regelmässig über die Entwicklungen Bericht zu erstatten. Parallel dazu muss die Eigentümerstrategie und damit verbunden das Leistungsportfolio des KSA zwingend und ohne Tabus überprüft werden. Übergeordnet sind endlich die längst bekannten und von der FDP immer wieder benannten Herausforderungen anzugehen, in erster Linie die Entflechtung der Mehrfachrollen des Kantons sowie die Tarifstruktur im ambulanten und stationären Bereich.

Ein Konkurs des KSA ist für die FDP Aargau keine Option. Die gesetzlich klar formulierte Verpflichtung zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung schliesst die Möglichkeit aus, beim grössten Aargauer Spital in wenigen Monaten den Betrieb einzustellen. Die FDP zeigt sich allerdings ernüchtert und besorgt darüber, dass viele der grundlegenden strukturellen Probleme des KSA seit über zehn Jahren bekannt sind und nicht wirksam angepackt wurden.

Enge Begleitung und regelmässige Berichterstattung

Mit der vom Regierungsrat beantragten Freigabe der Finanzhilfe durch den Grossen Rat ist der diesbezügliche Prozess nicht beendet, sondern fängt erst an. Für die FDP ist unabdingbar, dass das KSA danach weiter eng begleitet wird. Der Regierungsrat seinerseits ist in der Pflicht, die Eigentümerstrategie anzupassen, dabei den «Endversorger-Status» des KSA ergebnisoffen zu überprüfen und wirksame Controlling-Instrumente zu implementieren. Die vom Regierungsrat angekündigte Begleitung dieses Prozesses durch externe Stellen muss einen klar erkennbaren Nutzen bringen. Der Regierungsrat hat durch eine regelmässige Berichterstattung an die zuständigen Grossratskommissionen GSW und KAPF den Einbezug des Parlaments sicherzustellen.

Ergebnisoffene Analyse des Leistungsportfolios

Für eine tiefgreifende und nachhaltige Struktursanierung des KSA ist eine grundlegende Überprüfung des Leistungsportfolios vorzunehmen. Tabus darf es dabei nicht geben. Die einzelnen Bereiche sind auf ihre Rentabilität zu prüfen, mögliche Kooperationen mit anderen Leistungserbringen sind in die Überlegungen einzubeziehen. Auch die Nutzung bestimmter Bereiche des Neubaus durch Dritte ist eine Option, die es anzuschauen gilt. Und letztlich führt kein Weg daran vorbei, die Unternehmenskultur im KSA grundlegend zu verändern, um das Spital finanziell und organisatorisch zu stabilisieren.

Gesundheitswesen tiefgreifend reformieren

Der Reformbedarf ist nicht auf das KSA als grossen Gesundheitsversorger beschränkt, sondern muss in der gesamten Spitallandschaft an die Hand genommen werden. Die Entflechtung der Mehrfachrollen des Kantons bei den Kantonsspitälern ist ebenso notwendig wie eine Lösungsfindung der Unterdeckung der Tarife, sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich bei sämtlichen Spitälern. Auch gilt es zu klären, ob eine Anpassung bei der Vergütung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen angezeigt wäre.

 

Weitere Auskünfte: 
Dr. med. Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales, Tel. 079 918 00 38
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78