Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP für massvolle Wirtschaftsunterstützung – Zustimmung zu Massnahmenpaket in der Höhe von 150 Millionen Franken

Die FDP Aargau unterstützt den Regierungsrat in seinen Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, die vom Regierungsrat als Abfederung bezeichnet werden. Deshalb wird das Massnahmenpaket Wirtschaft mit einem Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken begrüsst. Die doppelte Höhe, die der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt, ist zurzeit angesichts der relativ geringen Gesuche von rund 3,5 Millionen Franken für Sofort-Direktzahlungen und rund 13 Millionen Franken für Kredite nicht erforderlich. Öffentliche Gelder sollen nicht quasi auf Vorrat gesprochen werden.

 

 

Rasche Hilfe für die Wirtschaft

Rasche Hilfe für die aargauische Wirtschaft, die ergänzend zu den Bundes-Massnahmen geleistet wird, wird von der FDP Aargau unterstützt. Die Unternehmen stellen Arbeitsplätze bereit, sorgen für die Berufsausbildung und sichern unsere Sozialwerke – kurz, sie sind unentbehrlich für eine funktionierende Gesellschaft. Gegenwärtig sollen 150 Millionen Franken freigegeben werden. Je nach Entwicklung der Lage kann dieser Betrag entweder im ordentlichen Verfahren durch den Grossen Rat oder im Dringlichkeitsverfahren nach dem geltenden Finanzrecht durch den Regierungsrat erhöht werden. Der Kantonshaushalt ist damit auch für zukünftige Herausforderungen gewappnet.

 

Andere staatliche Aufgaben berücksichtigen

Die staatliche Wirtschaftshilfe ist notwendig, darf aber die Erfüllung und Finanzierung anderer staatlicher Aufgaben nicht gefährden. Um neue kantonale Sparprogramme zu vermeiden, muss die Corona-Ausgabenpolitik massvoll gestaltet werden. Zusätzliche Ausgaben sind in den nächsten Jahren vor allem in den Bereichen Spitäler, Bildung und Digitalisierung zu erwarten. Dazu müssen die sinkenden Steuereinnahmen berücksichtigt werden. Deshalb darf nicht ein einziger Aufgabenbereich übermässig bevorzugt werden. Der Finanzhaushalt der nächsten Jahre ist im Sinne der Verfassung sparsam, wirtschaftlich, konjunkturgerecht und auf die Dauer ausgeglichen zu führen. Alle Ausgaben sind laufend auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und ihre Tragbarkeit hin zu überprüfen. Dies gilt auch für die Corona-Ausgaben.

 

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78