Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP Aargau begrüsst im Grundsatz das neue Aargauer Energiegesetz

FDP Aargau begrüsst im Grundsatz das neue Aargauer Energiegesetz

Innovationen und Systemansatz sind der Schlüssel zur Energiewende

Die FDP.Die Liberalen Aargau begrüsst im Grundsatz die heute vom Regierungsrat präsentierte Vorlage zur Revision des Aargauer Energiegesetzes. Wesentliche von der FDP Aargau in der Vernehmlassung eingebrachte Vorschläge wurden aufgenommen. Insbesondere der verstärkte Systemansatz sowie die Förderung von Innovationen durch eine Pilotnorm sind für die Aargauer Energiezukunft wegweisend.

Im Vergleich zu anderen Kantonen besitzt der Kanton Aargau bereits ein fortschrittliches Energiegesetz aus dem Jahr 2012. Mit der Annahme der Energiestrategie 2050 sind aber auch im Kanton Aargau Anpassungen angezeigt. Die FDP hat sich in der Anhörung vehement für die Förderung von Innovationen und für intelligente, systemische Ansätze ausgesprochen, um vom ausschliesslichen Fokus auf das einzelne Gebäude wegzukommen. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) basieren auf dem technologischen Entwicklungsstand von 2012 und sind damit veraltet. Innovationen, Investitionen in neue Technologien und der Systemansatz sind der Schlüssel zur Energiewende. Mit der Einführung einer Pilotnorm schafft der Regierungsrat nun die Grundlage, um innovative Lösungen ausserhalb des starren gesetzlichen Rahmens zu fördern.

Massnahmen müssen vom Volk akzeptiert sein

Offensichtlich hat der Aargauer Regierungsrat die richtigen Lehren aus den abschlägigen Volksentscheiden in den Kantonen Bern und Solothurn gezogen. In beiden Kantonen hat das Stimmvolk die kantonale Umsetzung der Energiestrategie 2050 abgelehnt. Die beiden Abstimmungen zeigen, dass sich die Gesetzgebung in der Energie- und Klimapolitik an Massnahmen auszurichten hat, die ökologisch, ökonomisch, technologisch und sozial sinnvoll, machbar und in Folge dessen akzeptiert sind. Jeanine Glarner, Grossrätin: „Ohne Akzeptanz der Massnahmen beim Volk ist eine Weiterentwicklung der Energiegesetzgebung nicht möglich.“

FDP wird sich konstruktiv einbringen

Die FDP bestärkt ihre Haltung, die sie anlässlich der Klimadebatte im Grossen Rat vom 7. Mai 2019 geäussert hat. Statt auf Symbolpolitik setzt die FDP auf Sachpolitik und wird sich konstruktiv in die Debatte in der vorberatenden Kommission UBV und im Grossen Rat einbringen.

 


Weitere Auskünfte:

Jeanine Glarner, Grossrätin, Ressortleiterin Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Tel. 079 279 79 51
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91