Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP Aargau befürwortet Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes – Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden sind genau zu analysieren

Die FDP Aargau begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes in weiten Teilen. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen, Inkassohilfe und vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen in kantonalen Unterkünften ist sinnvoll und wird von der FDP unterstützt. Im Bereich der Alimentenbevorschussung sind die Auswirkungen auf die Gemeinden noch im Detail aufzuzeigen. Kritisch beurteilt wird die Einführung von Verwirkungsfristen, da diese in der Praxis für die Gemeinden zu unverschuldeten Einnahmeausfällen führen kann.

Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen im Bereich der Sozialhilfe ist die Umsetzung des politischen Willens. Dazu wurden auch im Grossen Rat bereits zwei Vorstösse überwiesen. Die Vorlage des Regierungsrats nimmt dieses Anliegen in angemessener Form auf. Die Rahmenbedingungen sind eng umrissen und verhältnismässig ausgestaltet, die Möglichkeit zur Verlängerung ist sinnvoll und an klare Kriterien gebunden. Für die Umsetzung erwartet die FDP, dass bei der Festlegung der zuständigen Stelen für Anordnung und Durchführung den Gemeinden grössmögliche Entscheidungsfreiheit gewährt werden.

Auswirkungen auf Gemeinden im Auge behalten

Eine wirksame und einheitliche Inkassohilfe schafft Chancengleichheit. Somit ist das Risiko geringer, dass unterhaltsberechtigte Personen in die Sozialhilfe abrutschen. Der Betreuungsunterhalt steht dem Kind zu und sollte konsequenterweise bevorschusst werden. So wird auch die Ungleichheit zwischen selbst- und fremdbetreuten Kindern behoben. Die FDP erwartet, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden in der Vorlage detailliert dargestellt werden.

Verwirkungsfristen sind ein Risiko

Das Anliegen der Planungssicherheit ist zwar nachvollziehbar, erfahrungsgemäss gibt es jedoch Fälle, in denen die Gemeinden einen Teil der Kosten erst nach Ablauf der vorgeschlagenen Frist geltend machen können. Somit besteht bei Einführung einer Verwirkungsfrist die Gefahr, dass Gemeinden Geld nicht erhalten, das ihnen zustehen würde. Die FDP steht aus diesem Grund der Einführung von Verwirkungsfristen kritisch gegenüber.

 

Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales:
«Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen im Bereich der Sozialhilfe ermöglicht es einer Gemeinde, bei begründetem Verdacht auf einen Missbrauch Abklärungen vorzunehmen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sind die Rahmenbedingungen zur Durchführung einer Observation eng umrissen und verhältnismässig ausgestaltet.»

 

Weitere Auskünfte:

Dr. Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales, Tel. 079 918 00 38
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78