Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Covid-19: FDP Aargau anerkennt Handlungsbedarf, kritisiert jedoch Umsetzung – Massnahmen des Regierungsrats Aargau sind wenig vertrauenerweckend

Die FDP.Die Liberalen Aargau anerkennt, dass der Regierungsrat Aargau bzw. die Kantonsärztin vor grossen Herausforderungen stehen und in einer ungewohnten Lage schwierige Entscheide treffen müssen. Die am Freitag kurz nach dem Bundesrat publizierten Massnahmen im Kanton Aargau erwecken jedoch den Eindruck, dass sie nicht zu Ende gedacht sind – eine Diskussion, welche bereits im März 2020 geführt wurde. Der gleiche Fehler wurde erneut begangen.

Der Regierungsrat hat am Freitag, kurz nach der Verkündung von Massnahmen durch den Bundesrat, weitergehende Massnahmen für den Kanton Aargau publiziert, die ab dieser Woche gelten. Die FDP Aargau ist mit dem Regierungsrat einig, dass weitere Massnahmen notwendig sind, damit das Gesundheitswesen nicht überlastet wird. Die FDP Aargau kann jedoch die Kommunikation des Regierungsrats und auch die Massnahmen nicht nachvollziehen.

Die Massnahmen haben in unzähligen Betrieben für Ratlosigkeit gesorgt: Darf der Betrieb am Montag wieder öffnen? Muss ein Teil des Angebotes abgesperrt werden? Weshalb dürfen Detailhändler, die in ihrem Sortiment auch Bücher oder Spielwaren führen, diese weiterhin verkaufen, Spezialgeschäfte aber nicht?

Diese und andere Fragen stellten sich bereits im März, beim schweizweiten Lockdown. «Höchst irritierend, dass die Regierung jenen Fehler begeht, gegen den er im Frühling beim Bundesrat interveniert hat. Das ist alles andere als vertrauensbildend», meint Fraktionspräsidentin Sabina Freiermuth.

Zudem enthalten die Anordnungen verschiedene Vorschriften. Diese werden gleichzeitig von einer ganzen Reihe von Ausnahmen begleitet. Die Beobachtung heute Montag zeigt, dass die Bevölkerung nicht weniger unterwegs ist als in der Vorwoche. Die Massnahmen verfehlen ihr Ziel weitgehend. Lukas Pfisterer, Präsident, sagt dazu: «Massnahmen, die ihr Ziel nicht erreichen, sind verfassungsrechtlich unzulässig.»

Die FDP Aargau fordert, dass der Regierungsrat die angeordneten Massnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft und nur Massnahmen erlässt, die wirksam sind und alle Unternehmungen gleichbehandeln. Beim Vollzug dürfen keine Fragen offenbleiben.

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Parteipräsident, Grossrat, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Fraktionspräsidentin, Grossrätin, Tel. 079 333 51 78