Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Es braucht klare Leitlinien und eine rasche Wiederaufnahme des Schulbetriebs – Bildungswesen darf wegen Corona-Krise nicht stillstehen

Der nationale «Lockdown» aufgrund des Corona-Virus hat weitgehende Konsequenzen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Die Schulen sind stark gefordert und leisten enorm wertvolle Arbeit. Hinsichtlich des bald zu Ende gehenden Schuljahres stellen sich verschiedene Herausforderungen bei den Abschlussprüfungen und Promotionsregelungen. Die FDP.Die Liberalen Aargau erwartet vom Regierungsrat diesbezüglich die Festlegung klarer Rahmenbedingungen sowie eine gezielte Kommunikation. Die nun skizzierten Massnahmen des Regierungsrats gehen in die richtige Richtung. Dennoch erhoffen sich viele Schulen und Eltern mehr Führung von Seiten des Kantons.

Die Corona-Krise hat im Bildungsbereich eine Situation geschaffen, wie sie die Schweiz und der Kanton Aargau bisher nicht gekannt haben. Die FDP Aargau hat dem Regierungsrat in einem offenen Brief Fragen zu den diesbezüglichen Massnahmen gestellt, welche der Regierungsrat nun beantwortet hat.

Lehrabschluss- und Maturaprüfungen wenn immer möglich durchführen
Zwischenzeitlich wurde auf Bundesebene entschieden, dass keine schulischen Lehrabschlussprüfungen stattfinden. Die FDP Aargau bedauert dies sehr, auch wenn eine gesamtschweizerische Lösung sinnvoll ist. Die FDP fordert, dass die praktischen Prüfungen wenn immer möglich durchgeführt werden. Erfreut nimmt die FDP zur Kenntnis, dass aus Sicht des Regierungsrates die Fach-, Berufs- und gymnasialen Maturaprüfungen in herkömmlicher Art durchzuführen sind. Die FDP erwartet vom zuständigen Departement BKS die hierfür notwendigen Organisations- und Kommunikationsmassnahmen. Die Kantonsschulen sind mit der entsprechenden Umsetzung zu beauftragen.

Klare Regelung der Promotionen erforderlich
Die vom Regierungsrat vorgesehene Promotionsregelung führt zu Unsicherheiten, in der Folge ist mit Beschwerden zu rechnen. Es ist nach wie vor nicht klar, wie ohne Lernziel-Überprüfungen während der Zeit des Fernunterrichts die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden soll. Ein Mindestmass an Lernziel-Überprüfung ist für die Eruierung des Wissensstandes der Schülerinnen und Schüler unabdingbar. Das Antwortschreiben des Regierungsrats liefert hierzu keine eindeutige Antwort.

Verbindliche Vorgaben
Laut Regierungsrat sind in den FAQ zu den Weisungen des Regierungsrats weitergehende Informationen (etwa zu den Stundentafeln) vorhanden. Dies trifft zu, hat aber vielerorts zu Missverständnissen geführt, da substanzielle Informationen nicht an dieser Stelle erwartet wurden. Generell vermisst die FDP Aargau die lenkende Hand des Kantons.

Fernunterricht sicherstellen
Die FDP begrüsst, dass die Schulen viel Entscheidungskompetenz erhalten. Mindestanforderungen und Empfehlungen zu Tools sind vom Departement trotzdem klar zu kommunizieren. Dass beispielsweise in einer Familie mit vier Kindern vier verschiedene Apps heruntergeladen und bedient werden müssen, stellt eine unnötige Überforderung für Eltern dar. Das BKS als kantonales Departement hat dafür zu sorgen, dass der Fernunterricht auch für die Eltern leistbar bleibt.


Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78


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