Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Ein guter Tag für den Mittelstand: Beide Gesundheitsvorlagen abgelehnt – FDP Aargau erfreut über Volks-Nein zu populistischen und unfinanzierbaren Initiativen

Die Stimmberechtigten lehnen sowohl die Kostenbremse-Initiative der Mitte wie auch die Prämien-Initiative der SP deutlich ab. Dies sind gute Neuigkeiten für Mittelstand und KMU. Eine Annahme der Initiativen hätte zu massiven Mehrkosten pro Haushalt und zu einer Zweiklassenmedizin geführt. Mit dem doppelten Nein ist der Weg frei für die Umsetzung der Gegenvorschläge und das zielgerichtete Angehen der Probleme im Gesundheitswesen. Die FDP Aargau nimmt das Ja zum Stromgesetz zur Kenntnis. Es ist unbestritten, dass es verschiedenste Massnahmen zur längerfristigen Sicherung der Stromversorgung benötigt. Die FDP Aargau erwartet, dass hierbei die Grundsätze der Verfassung in Sachen Landschaftsschutz und basisdemokratische Prozesse mit dem Einbezug der Gemeinden bei Energieprojekten eingehalten werden. Das Nein zur trügerischen Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit», die das staatliche Gewaltmonopol untergraben wollte sowie das Ja zum Klimaparagraf im Kanton Aargau begrüsst die FDP.

Alle populistischen Versprechen von SP und Gewerkschaften hätten durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und damit durch Mittelstand und KMU finanziert werden müssen, mit zusätzlichen Milliarden des ohnehin schon arg strapazierten Bundesbudgets. Das hat die Aargauer und die Schweizer Stimmbevölkerung heute durchschaut und die schädliche Prämien-Initiative abgelehnt. Auch die nutzlose Kostenbremse-Initiative der Mitte fiel bei den Bürgerinnen und Bürgern durch. Die klare Ablehnung der Initiativen macht den Weg frei für die Umsetzung der vernünftigen Gegenvorschläge. Darüber hinaus sind die nötigen Reformen im Gesundheitswesen endlich mittels griffiger Massnahmen anzupacken.

Konkrete Lösungen statt populistischem Schattenboxen: Mittelstand und KMU entlasten.
Allein die Erhöhung der Mehrwertsteuer hätte einen durchschnittlichen Haushalt pro Jahr mit 1'200 Franken mehr belastet, bezahlt hätte insbesondere der Mittelstand. Die Bevölkerung soll am Ende des Monats nicht immer weniger im Portemonnaie haben. Immer höhere Steuern und Abgaben bedeuten einen direkten Angriff auf das Erfolgsmodell Schweiz. Die Kostenbremse-Initiative der Mitte war ein reines Marketing-Instrument. Der Kostendeckel für Gesundheitsleistungen hätte zur staatlichen Rationierung und Zweiklassen-Medizin geführt.

Effiziente Stromversorgung sicherstellen – verfassungsrechtliche Grundsätze wahren
Die Stimmbevölkerung hat dem Stromgesetz klar zugestimmt. Die FDP Aargau hat wegen Bedenken im Bezug auf den in der Verfassung verankerten Landschaftsschutz und der Aushebelung direktdemokratischer Prozesse die Vorlage in dieser Form abgelehnt. Das Volks-Ja gilt es selbstverständlich zu akzeptieren. Der Ausbau von Produktionsanlagen darf jedoch nicht das bewährte politische System aushebeln, das untergräbt die Glaubwürdigkeit und schadet letztlich auch der hehren Absicht eines bestmöglichen Produktionsausbaus. Zudem gilt es die Rolle der Kernenergie vertieft zu prüfen. Die FDP Aargau ist überzeugt, dass diese Energieform Teil der Lösung, nicht des Problems, darstellt.

Ja zum Aargauer Klimaparagraf
Mit dem neuen Artikel in der Kantonsverfassung bekennt sich der Kanton Aargau dazu, sich für die Begrenzung des Klimawandels einzusetzen und dabei die Ziele des Bundes und der internationalen Abkommen zu berücksichtigen. Die FDP hat diesen neuen Artikel in der Beratung im Grossen Rat und in der Volksabstimmung unterstützt, im Sinne einer grundsätzlichen Überzeugung ohne bürokratische Auswüchse. Das deutliche Ja nimmt die FDP gerne zur Kenntnis und wird sich weiterhin für unbürokratische, nachhaltige und griffige Umwelt- und Klimapolitik einsetzen.

 

Weitere Auskünfte:
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78