Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Ein guter Tag für den Aargau; Ja zur Entlastung des Mittelstandes – Nein zu noch mehr nutzloser Bürokratie; FDP Aargau sehr zufrieden mit den Abstimmungsresultaten

Es ist Aufgabe der Politik, die Prioritäten richtig zu setzen. Hierfür sind schlanke staatliche Strukturen zwingend. Die Kräfte müssen gebündelt werden. Ein aufgeblähter Staat, der mehr Steuern einnimmt als notwendig und in übertriebenem Mass das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben reguliert, ist fehl am Platz. Die FDP setzt sich mit Vehemenz für diese Werte ein und freut sich sehr über die heutigen Abstimmungsresultate.

Mit dem Ja zur Steuergesetzrevision werden Mittelstand und Werkplatz gestärkt, Familien, Berufstätige sowie Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer entlastet und der Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton aufgewertet. Zugleich konnte ein weiterer staatlicher Leerlauf verhindert werden. Die Lohngleichheitsinitiative hätte neue Bürokratie geschaffen, ohne Mehrwert für das hehre Anliegen von geschlechtlicher Gleichstellung. Die Stimmbevölkerung hat dies durchschaut und die Initiative klar abgelehnt.

Steuergesetzrevision: Wichtiger Erfolg für einen attraktiven und starken Standort Aargau

Die FDP-Fraktion hat die aktuelle Steuergesetzrevision mit verschiedenen Vorstössen und Anträgen initiiert und geprägt, so in den letzten Monaten auch als Kampagnenführerin des Ja-Komitees. Dank der gezielten Entlastung von Mittelstand, Berufstätigen, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern sowie Familien profitieren mehr als 50 Prozent der Bevölkerung. Das Ja bestätigt den konsequenten Kurs der FDP, die Bevölkerung gezielt zu entlasten anstatt weiter Staatsvermögen anzuhäufen.

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident: «Das heutige Ja ist ein wichtiger Schritt. Es stärkt den Mittelstand und den Werkplatz Aargau, entlastet Familien und Wohneigentümer. Dies ist ein wichtiger Etappenerfolg, über den wir uns sehr freuen. Es geht aber nun nahtlos weiter. In weiteren Schritten muss der Aargau seine Kantonssteuerfuss senken, eine Steuerbremse einführen und Überschüsse an die Bevölkerung zurückverteilen.»

Nein zur Lohngleichheitsinitiative

Bereits heute müssen schweizweit Firmen ab 100 Mitarbeitenden Lohnanalysen durchführen. Ein Aargauer Sondergesetz für Firmen bereits ab 50 Mitarbeitenden benachteiligt die einheimischen Unternehmen im interkantonalen Wettbewerb. Der aktuelle Zwischenbericht des Bundes hat im März 2025 aufgezeigt, dass lediglich bei rund einem Prozent der Firmen die Lohnunterschiede zwischen Frau und Mann ausserhalb der statistischen Toleranz liegen. Eine Verwaltungsstelle auf kantonaler Ebene bringt in dieser Sache keinen Mehrwert, sondern kostet Steuergeld und belastet die Unternehmen mit weiterem Papierkrieg. Die Initiative hätte deshalb nichts als staatlichen Leerlauf produziert. 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin: «Das Ausfüllen von Formularen und Lohnanalysen bringt nicht mehr Gleichstellung. Statt kleinräumigem, wirkungslosem Bürokratieaufbau setzt man besser auf griffige Massnahmen wie Anreize für Kinderdrittbetreuung, Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitenden und gelebte Gleichstellung im Betrieb. Das Nein zur Lohngleichheitsinitiative hat unnötigen staatlichen Leerlauf und eine teure Aargauer Sonderlösung verhindert. Wir werden uns als FDP weiterhin für gelebte Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen einsetzen, abseits von staatlichem Dirigismus.»


Weitere Auskünfte:
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32